BStabG · beschlossen 10.07.2026

Gesundheitsreform 2027:
Höhere Beiträge, weniger Leistung

Das BStabG wurde am 10.07.2026 beschlossen. Für gesetzlich Versicherte bedeutet es ab 2027 mehr Eigenanteil bei weniger Leistung – wer wechseln will, hat nur noch bis zum 30. September Zeit.

Stand: 27.07.2026

Ihre Fristen im Überblick
  • GKV-Kündigung: spätestens 30.09.2026
  • Wechsel in die PKV: zum 01.12.2026
  • Danach gilt die stark angehobene Jahresarbeits­entgeltgrenze.
Was wann kommt

Der Fahrplan der Reform

Die Änderungen treten gestaffelt in Kraft. Ein Überblick, was in welchem Jahr auf gesetzlich Versicherte zukommt.

01.01.2027

JAEG- und BBG-Sonderanhebung, Zahnersatz-Kürzung, Homöopathie-Aus, höhere Zuzahlungen.

01.01.2028

Beitragszuschlag für familienversicherte Ehe- und Lebenspartner, verpflichtende Zweitmeinung (Hüftgelenkersatz, Wirbelsäule).

Juli 2028

Teilkrankschreibung und teilweises Krankengeld.

2029

Zweitmeinung bei Gallenblasen- und Gebärmutterentfernung.

2030

Zweitmeinung bei Mandelentfernung und Schulter-Arthroskopie.

Ihre zwei Wege

Was Sie jetzt tun können

Ob Sie wechseln oder gesetzlich versichert bleiben – für beide Wege gibt es eine passende Lösung. Wir zeigen Ihnen, welche.

Sie sind freiwillig gesetzlich versichert?

Dann lohnt sich der Blick auf die private Krankenversicherung – bevor die Wechselhürden ab 2027 deutlich steigen.

  • JAEG 2026: 77.400 €/Jahr ➜ 2027 voraussichtlich rund 84.800 €/Jahr.
  • Der GKV-Höchstbeitrag inklusive Pflegeversicherung steigt von rund 1.261 € auf voraussichtlich rund 1.390 € im Monat.
    Bezogen allein auf die Krankenversicherung ohne Pflege: 1.017,18 €, 2027 voraussichtlich rund 1.115 € (Prognose des PKV-Verbandes). Der Wert inkl. Pflege ist für Kinderlose berechnet.
  • Zum Vergleich: Allianz MeinGesundheitsschutz Best, Eintrittsalter 33: 968 €/Monat (zzgl. private Pflegepflichtversicherung).

Sie bleiben in der gesetzlichen Krankenkasse?

Dann fangen Zusatzversicherungen genau die Lücken auf, die ab 2027 größer werden.

  • Zahnersatz: Die Kasse zahlt ab 2027 nur noch 50 statt 60 %. Allianz MeinZahnschutz 75 / 90 / 100 fängt die Kürzung auf. Zur Zahnzusatzversicherung
  • Homöopathie entfällt komplett. Allianz Ambulant Plus / Ambulant Best beteiligen sich an Heilpraktikerbehandlungen und -verordnungen; Alternativmedizin nur in Best. Zur ambulanten Zusatzversicherung
Im Detail

Das ändert sich im Detail

Alle Werte sind Prognosen (Stand: Juli 2026) auf Grundlage des am 10.07.2026 beschlossenen BStabG. Die endgültigen Rechengrößen werden im Herbst 2026 per Verordnung festgelegt.

  • JAEG und BBG steigen 2027 außerordentlich und dauerhaft um zusätzlich 3.600 €/Jahr (300 €/Monat) – zusätzlich zur regulären Lohnanpassung.
  • BBG aktuell 5.812,50 €/Monat.
  • Höchstbeitrag Krankenversicherung ohne Pflege: aktuell 1.017,18 €/Monat, 2027 voraussichtlich rund 1.115 €/Monat (Prognose PKV-Verband).
  • Krankenkassen müssen über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags künftig nicht mehr vorab informieren – Beitragssteigerungen können unbemerkt bleiben.
  • Regelversorgung: 60 % → 50 %.
  • Mit Bonusheft, 5 Jahre lückenlos: 70 % → 60 %.
  • Mit Bonusheft, 10 Jahre lückenlos: 75 % → 65 %.
  • Die Härtefallregelung für geringe Einkommen bleibt bestehen (volle Erstattung der Regelversorgung).

Der Zuzahlungssatz bleibt bei 10 %. Erhöht werden Mindest- und Höchstzuzahlung: von bisher 5,00–10,00 € auf künftig 7,50–15,00 € je Packung.

Wer regelmäßig mehrere günstige Präparate benötigt, zahlt pro Packung künftig mindestens 7,50 statt 5,00 Euro – bei teuren Medikamenten bleibt es beim Höchstbetrag, der von 10 auf 15 Euro steigt.

  • Krankenhaus: 10 € → 15 € pro Kalendertag.
  • Heilmittel (Physio-, Ergo-, Logotherapie): 10 € → 15 € je Verordnung, zusätzlich unverändert 10 % der Kosten.
  • Hilfsmittel zum Verbrauch: weiterhin 10 %, Höchstbetrag 10 € → 15 €.
  • Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie entsprechende Satzungsleistungen (z. B. Erstattung von Cannabisblüten) entfallen – Krankenkassen dürfen sie nicht mehr erstatten.

Ab 01.01.2028 Beitragszuschlag für familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner: 2,5 % vom Einkommen des Hauptversicherten, allein von ihm zu tragen, ohne Arbeitgeberbeteiligung.

Ausnahmen:

  • Kind unter 12 Jahren im Haushalt
  • behindertes Kind im Haushalt
  • Pflege eines Angehörigen ab Pflegegrad 2
  • Pflegezeit
  • Alter 67+
  • eigener Pflegegrad 3+
  • volle Erwerbsminderungsrente
  • Grad der Behinderung ab 60

Hinweis: Der geplante Zuschlag von 0,52 % in der Pflegeversicherung steht nicht im BStabG, sondern im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) und ist noch nicht verabschiedet.

Hautkrebsscreening: Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde beauftragt, die Richtlinie zu überprüfen und bis 31.12.2027 anzupassen. Geprüft werden ein risikobasiertes Screening und eine geringere Untersuchungsfrequenz. Das Screening wird also überprüft und voraussichtlich eingeschränkt – die konkrete Kürzung ist noch nicht beschlossen.

  • Teilkrankschreibung ab Juli 2028: 25, 50 oder 75 % der Arbeitszeit, mit Zustimmung des Arbeitgebers, teilweises Krankengeld nach Ende der Entgeltfortzahlung.
  • Kein Krankengeld mehr bei Altersteilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente.
  • Psychotherapie: Vergütungen werden überwiegend in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt.
Wichtig zu wissen

Zwei Punkte, die kaum jemand kennt

Gerade beim Bestandsschutz und beim Befreiungsrecht entscheidet der Stichtag 31.12.2026 über bares Geld. Was das für Sie bedeutet.

Bestandsschutz

Wer am 31.12.2026 wegen Überschreitens der JAEG krankenversicherungsfrei und bei einem PKV-Unternehmen substitutiv versichert ist, für den gilt die JAEG ohne die außerordentliche Erhöhung von 3.600 €. Diese Bestandsschutzgrenze wird künftig ebenfalls jährlich an die Lohnentwicklung angepasst und gilt auch bei einem Arbeitgeberwechsel.

Kein Befreiungsrecht

Ein Befreiungsrecht wegen der außerordentlichen Anhebung zum 01.01.2027 wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ohne substitutive PKV am 31.12.2026 können sich nicht befreien lassen.

Häufige Fragen

Alles Wichtige zur Gesundheitsreform 2027

Weitere Fragen? Rufen Sie uns einfach an.

0711 78239633
Wer 2026 noch zu den bisherigen Bedingungen in die private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte die gesetzliche Krankenkasse spätestens zum 30.09.2026 kündigen. Der Wechsel in die PKV ist dann zum 01.12.2026 möglich, bevor die stark angehobene Jahresarbeitsentgeltgrenze greift.
Nein. Der Zuzahlungssatz bleibt bei 10 %. Erhöht werden lediglich Mindest- und Höchstzuzahlung: von bisher 5,00–10,00 € auf künftig 7,50–15,00 € je Packung. Wer mehrere günstige Präparate benötigt, zahlt pro Packung künftig mindestens 7,50 statt 5,00 Euro; bei teuren Medikamenten steigt der Höchstbetrag von 10 auf 15 Euro.
Der Zuschlag von 2,5 % vom Einkommen des Hauptversicherten für familienversicherte Ehe- und Lebenspartner gilt ab dem 01.01.2028, nicht bereits 2027. Er ist allein vom Hauptversicherten zu tragen, ohne Arbeitgeberbeteiligung. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, etwa bei Kindern unter 12 Jahren im Haushalt oder bei der Pflege von Angehörigen ab Pflegegrad 2.
Noch nicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde beauftragt, die Richtlinie zum Hautkrebsscreening zu überprüfen und bis 31.12.2027 anzupassen. Geprüft werden ein risikobasiertes Screening und eine geringere Untersuchungsfrequenz. Das Screening wird also überprüft und voraussichtlich eingeschränkt; eine konkrete Kürzung ist noch nicht beschlossen.
Nein. Ein Befreiungsrecht wegen der außerordentlichen Anhebung zum 01.01.2027 wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ohne substitutive private Krankenversicherung am 31.12.2026 können sich nicht befreien lassen.
Nein. Das BStabG ist zwar am 10.07.2026 beschlossen, die genauen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2027 werden aber erst im Herbst 2026 per Verordnung festgelegt. Alle 2027er Zahlen auf dieser Seite sind daher Prognosen mit Stand Juli 2026.
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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, beschlossen am 10.07.2026. Die genannten Werte für 2027 sind Prognosen (Stand: Juli 2026); die endgültigen Rechengrößen der Sozialversicherung werden im Herbst 2026 per Verordnung festgelegt. Beitragsbeispiel Allianz MeinGesundheitsschutz Best: Eintrittsalter 33, unverbindliches Beispiel. Der Höchstbeitrag GKV/Pflege ist für Kinderlose berechnet.