Unterstützungs­kasse –
die unbegrenzte Lösung

Die Unterstützungskasse ist die älteste Form der betrieblichen Altersvorsorge – und eine der stärksten: Die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. Damit schließen Gut- und Spitzenverdiener:innen sowie Geschäftsführer:innen auch große Versorgungslücken.

Auf einen Blick

Die fünf bAV-Wege im Vergleich

Jeder Durchführungsweg hat eigene Stärken – U-Kasse ist hervorgehoben.

Merkmal Direktversicherung Direktzusage U-Kasse Pensionsfonds Pensionskasse
Steuerfrei bis 8 % BBG unbegrenzt unbegrenzt 8 % BBG 8 % BBG
SV-frei (AN) bis 4 % BBG 4 % BBG 4 % BBG 4 % BBG 4 % BBG
SV-frei (AG-Anteil) 4 % BBG unbegrenzt unbegrenzt 4 % BBG 4 % BBG
AG-Pflichtzuschuss 15 % 15 % 15 %
Aktienquote möglich mittel mittel hoch sehr hoch mittel
Mitnahme bei Wechsel leicht komplex sehr schwer leicht leicht
Renteneintritt ab 62 ab 62 ab 60/62 ab 62 ab 62

BBG = Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Werte 2026: 8 % entsprechen 8.112 €, 4 % entsprechen 4.056 € pro Jahr.

Grundlagen

Was ist eine Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, über die Ihr Arbeitgeber die Betriebsrente organisiert. Sie steht – wie die Direktzusage – außerhalb der prozentualen Förderhöchstgrenzen.

Der zentrale Vorteil: unbegrenzte Steuerfreiheit in der Ansparphase. Arbeitgeber-Beiträge sind unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei, Arbeitnehmer-Beiträge bis 4 % der BBG sozialabgabenfrei.

Lange war die Unterstützungskasse eher konservativ. Seit 2024 bietet die Allianz mit InvestFlex auch eine fondsgebundene Variante – so verbinden Sie unbegrenzte Förderung mit Renditechancen an den Kapitalmärkten.

Eine Besonderheit ist die mögliche Auszahlung in zehn Jahresraten – das kann steuerlich vorteilhaft sein. Und: Die Unterstützungskasse lässt sich gut parallel zu einer Direktversicherung kombinieren.

So funktioniert's

In drei Schritten zur Betriebsrente

Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung organisiert die Betriebsrente – unbegrenzt steuerfrei, auf Wunsch mit 10-Jahres-Ratenauszahlung.

1. Arbeitgeber

Zahlt die Beiträge unbegrenzt steuerfrei in die Unterstützungskasse ein – außerhalb der eigenen Bilanz.

2. Unterstützungskasse

Rechtlich selbstständige Einrichtung, seit 2024 auch fondsgebunden (InvestFlex); PSV-Insolvenzschutz.

3. Sie im Ruhestand

Erhalten Rente, Kapital oder eine Auszahlung in zehn Jahresraten – ab dem 60. oder 62. Lebensjahr.

Beispielrechnung (2026)

Angespartes Kapital
500.000 €
zum Renteneintritt
10-Jahres-Raten
50.000 € / Jahr
über zehn Jahre verteilt
Steuerlicher Effekt
deutlich günstiger
als Einmalauszahlung

Vereinfachtes Beispiel: Ein Spitzenverdiener hat 500.000 € Versorgungskapital aufgebaut. Statt einer Einmalauszahlung (hohe Steuerprogression in einem Jahr) verteilt die 10-Jahres-Ratenauszahlung das Kapital auf je 50.000 € pro Jahr – das senkt die Steuerlast gegenüber Einmalzahlung oder Fünftelregelung spürbar. Die optimale Variante hängt von Ihrer Gesamtsituation ab.

Passt das zu Ihnen?

Ist die Unterstützungskasse für Sie sinnvoll?

Sinnvoll für …

Gut- und Spitzenverdiener:innen, Geschäftsführer:innen, Vorstände und Manager:innen, die hohe Beträge unbegrenzt steuerfrei für die Altersversorgung zurücklegen möchten.

Weniger geeignet für …

Arbeitnehmer:innen mit niedrigem Einkommen sowie alle, die häufig den Arbeitgeber wechseln – die Übertragbarkeit auf einen neuen Arbeitgeber ist sehr schwierig.

Kombinierbar mit …

einer Direktversicherung für die geförderten Grundbeträge – die Unterstützungskasse ergänzt sie ideal für alles darüber hinaus.

Ihre Vorteile

Warum eine Unterstützungskasse?

Unbegrenzt steuerfrei

Wie die Direktzusage ohne prozentuale Obergrenze – ideal, um große Versorgungslücken zu schließen.

PSV-Insolvenzschutz

Auch die Unterstützungskasse ist über den Pensions-Sicherungs-Verein gegen die Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert.

10-Jahres-Raten

Neben Rente und Kapital ist eine Auszahlung in zehn Jahresraten möglich – das kann steuerlich vorteilhaft sein.

Kombinierbar

Parallel zur Direktversicherung nutzbar – seit 2024 auch fondsgebunden über InvestFlex mit Renditechancen.

Ehrlich gesagt

Was Sie wissen müssen

  • Wie die Direktzusage lohnt sich die Unterstützungskasse vor allem bei höheren Einkommen – für niedrige Einkommen ist die Förderung anderer Wege oft passender.

  • Die Übertragbarkeit auf einen neuen Arbeitgeber ist sehr schwer. Bei häufigem Jobwechsel sollten Sie das vorher einplanen.

  • Klassische (nicht fondsgebundene) Tarife haben eher starre Beiträge. Die Auszahlung ist nachgelagert voll steuer- und krankenversicherungspflichtig.

Diese Punkte besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen – damit Sie heute eine Entscheidung treffen, die Sie morgen tragen.

Steuer & Sozialabgaben

Förderung in Anspar- und Auszahlungsphase

Werte 2026 für die Unterstützungskasse – unbegrenzte Steuerfreiheit in der Ansparphase, flexible Auszahlung inklusive 10-Jahres-Raten.

Ansparphase

  • Unbegrenzt steuerfrei – keine prozentuale Obergrenze für Arbeitgeber-Beiträge
  • Arbeitgeber-Beiträge unbegrenzt sozialversicherungsfrei
  • Arbeitnehmer-Beiträge bis 4.056 € (4 % BBG) sozialabgabenfrei

Auszahlungsphase

  • Lebenslange Rente, Kapital oder Auszahlung in zehn Jahresraten
  • Leistung ist voll einkommensteuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung)
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; Renteneintritt ab dem 60. oder 62. Lebensjahr (tarifabhängig)

Wie sich die spätere Belastung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) auswirkt, können Sie bald mit unserem KVdR-Rente Rechner ermitteln.

Häufige Fragen

Alles Wichtige zur Unterstützungskasse

Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Rufen Sie uns einfach an.

0711 78239633
Weil die Beiträge unbegrenzt steuerfrei sind. Anders als bei Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse gibt es keine 8-%-Grenze. Wer hohe Beträge für die Altersversorgung zurücklegen möchte, kann hier deutlich mehr fördern lassen als über die klassischen Wege.
Beide sind unbegrenzt steuerfrei. Bei der Direktzusage ist der Arbeitgeber selbst Versorgungsträger; bei der Unterstützungskasse übernimmt das eine rechtlich selbstständige Einrichtung. Das hält die Versorgung aus der Unternehmensbilanz heraus – ein Vorteil für viele Arbeitgeber.
Ja. Seit 2024 bietet die Allianz mit InvestFlex eine fondsgebundene Unterstützungskasse an. So verbinden Sie die unbegrenzte steuerliche Förderung mit den Renditechancen der Kapitalmärkte – statt nur klassisch-konservativ zu sparen.
Statt einer einmaligen Kapitalauszahlung oder lebenslangen Rente können Sie sich das Kapital über zehn Jahre in Raten auszahlen lassen. Das kann die Steuerlast über mehrere Jahre verteilen. Welche Variante für Sie günstiger ist, klären wir gemeinsam.
Die Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber ist bei der Unterstützungskasse sehr schwierig. In der Praxis wird die Versorgung daher meist beim bisherigen Arbeitgeber beitragsfrei weitergeführt. Wir zeigen Ihnen vorab, worauf Sie achten sollten.
Persönliche Beratung

Unterstützungskasse –
persönlich & verständlich erklärt

Wir prüfen gemeinsam, wie viel unbegrenzt steuerfreie Versorgung für Sie sinnvoll ist und ob die klassische oder die fondsgebundene InvestFlex-Variante besser passt. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Beratung auf Deutsch, Italienisch, Englisch, Türkisch und Spanisch.

Ihre Angaben