Vertragsstreit?
Vor Gericht durchsetzen.

Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Verträgen, die unmittelbar mit Ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen – Streit aus Hilfsgeschäften, eingekauften Dienstleistungen und gewerblichen Versicherungsverträgen, bis zu einem Streitwert von 500.000 €.

Leistungsumfang

Was abgedeckt ist – und was nicht

Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz hat einen klar abgegrenzten Anwendungsbereich. Diese Übersicht stammt direkt aus den Allianz-Versicherungsbedingungen (PRS-7625Z0).

Versichert

  • Hilfsgeschäfte des Betriebs

    z. B. Kauf von Telekommunikationsgeräten, Büroeinrichtung oder IT-Hardware.

  • Eingekaufte Dienstleistungen

    z. B. Gebäudereinigung, Steuerberater, Berater, externe IT-Dienste.

  • Gewerbliche Versicherungsverträge

    z. B. Streit über die Deckungsablehnung der Gebäudeversicherung nach einem Sturmschaden.

  • Gerichtliche Interessenwahrnehmung

    aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen oder Rechten.

  • Investitionsgüter (Zusatzbaustein)

    Kauf, Leasing, Miete, Wartung und Reparatur von Werkzeugen, Produktionsmaschinen und Software – bis 10.000 €.

Nicht versichert

  • Miet- und Pachtverhältnisse

    sowie Streitigkeiten als Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes.

  • Arbeits- und Anstellungsverhältnisse

    inkl. öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse und kollektivem Arbeitsrecht.

  • Fahrzeuge zu Lande, Wasser und Luft

    als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer, Fahrer oder Insasse – inkl. Anhänger.

  • Bau, Erwerb & Finanzierung

    von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen.

  • Wertpapiere & Spekulationsgeschäfte

    Ankauf/Veräußerung/Verwaltung von Aktien, Fondsanteilen, Beteiligungen, Termin- und Wettverträge.

  • Patent-, Marken- und Wettbewerbsrecht

    sowie Kartellrecht, Recht der Handelsgesellschaften und Handelsvertreterrecht.

  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen

    Das ist Sache der Haftpflichtversicherung – Ausnahme: Abwehr von Schadenersatz aus Vertragsverletzung.

Eckdaten

Versicherungssummen, Selbstbeteiligung, Geltungsbereich

Versichert sind der Versicherungsnehmer und die Beschäftigten des Betriebs. Eine Überschreitung der Streitwertobergrenze führt nicht zum Wegfall des Schutzes – die Kosten werden anteilig übernommen. Bei der Selbstbeteiligung gibt es einen Schadenfreiheits-Bonus: nach 3 schadenfreien Jahren wird sie halbiert (max. 250 €), nach 5 Jahren entfällt sie ganz.

Versicherungssumme
100.000 €

pro Versicherungsfall & Kalenderjahr

Streitwertgrenze
500.000 €

darüber: anteilige Übernahme

Wartezeit
3 Monate

ab Versicherungsbeginn

Selbstbeteiligung
10 %

min. 500 €, max. 500 €

Geltungsbereich
Europa

inkl. Mittelmeer, Kanaren, Madeira, Azoren

Kostenübernahme

Welche Kosten getragen werden

Im Versicherungsfall trägt die Allianz alle typischen Kostenpositionen eines Zivilverfahrens – im Inland wie im Ausland.

Anwalt & Verkehrsanwalt

Vergütung Ihres frei gewählten Rechtsanwalts nach RVG. Bei mehr als 100 km Entfernung zum Gericht zusätzlich ein Verkehrsanwalt vor Ort (1. Instanz).

Gericht, Zeugen, Sachverständige

Gerichtskosten inklusive Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen und Sachverständige. Auch Kosten des Gerichtsvollziehers.

Kosten des Prozessgegners

Verlieren Sie den Prozess und sind zur Erstattung verpflichtet, übernimmt die Allianz auch die Anwalts- und Gerichtskosten der Gegenseite – bis zur Versicherungssumme.

Ausland: Reise & Übersetzung

Reisekosten zum ausländischen Gericht, Übersetzung notwendiger Unterlagen sowie Abrechnung in fremder Währung zum Tageskurs.

Optionaler Zusatzbaustein

Investitionsgüter mitversichern

Speziell für Produktionsbetriebe, Handwerk und Unternehmen mit nennenswerten Maschinen- oder Software-Investitionen: Der Zusatzbaustein erweitert den Schutz auf vertragliche Streitigkeiten aus Kauf-, Leasing-, Miet-, Wartungs- und Reparaturverträgen für Werkzeuge, Produktionsmaschinen und Software.

Die Deckung beträgt zusätzlich 10.000 € pro Versicherungsfall.

Versicherte Verträge

  • Kaufverträge
  • Leasingverträge
  • Mietverträge
  • Wartungsverträge
  • Reparaturverträge
Abschlussvoraussetzung

Nur in Kombination abschließbar

Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist kein Einzelvertrag. Er wird zu einem bestehenden Allianz Rechtsschutz dazugebucht. Diese sieben Kombinationen sind möglich:

Wir prüfen Ihre bestehende Rechtsschutz-Police und schlagen die passende Variante vor.

  • 01Firmen-Rechtsschutz / Firmen-RechtsschutzPlus
  • 02Firmen- und Privat-Rechtsschutz-Kombination ohne Immobilien-Rechtsschutz (Grundschutz / Plus)
  • 03Firmen-, Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz (Grundschutz / Plus / Best)
  • 04Firmen- und Privat-Rechtsschutz-Kombination mit Immobilien-Rechtsschutz (Grundschutz / Plus / Best)
  • 05Firmen-, Privat-, Verkehrs- und Immobilien-Rechtsschutz (Grundschutz / Plus / Best)
  • 06Firmen-Rechtsschutz-Kombination mit Immobilien-Rechtsschutz (Grundschutz / Plus / Best)
  • 07Firmen-, Verkehrs- und Immobilien-Rechtsschutz (Grundschutz / Plus / Best)
Häufige Fragen

Antworten zum Firmen-Vertrags-Rechtsschutz

Wartezeit, Anwaltswahl, Stichentscheid, Vertragslaufzeit – die wichtigsten Punkte direkt aus den Allianz-Bedingungen.

0711 78239633
Versichert sind der Versicherungsnehmer (Inhaber des Betriebs) sowie die Beschäftigten – jeweils mit einer Versicherungssumme von 100.000 € pro Fall. Voraussetzung ist, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten gewerblichen, freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit steht.
Ja, 3 Monate ab Versicherungsbeginn. Erst wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt, besteht Anspruch auf Versicherungsschutz. Bei nahtlosem Wechsel von einem Vorversicherer können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weiter im bisherigen Umfang geschützt sein – wir klären das im Beratungsgespräch.
Sie haben freie Anwaltswahl. Die Allianz übernimmt die Auswahl nur, wenn Sie das verlangen oder wenn die umgehende Beauftragung notwendig erscheint und Sie keinen Anwalt benennen. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Der Versicherungsschutz fällt nicht weg. Die Kosten werden anteilig übernommen – nach dem Verhältnis des versicherten Streitwerts zum Gesamtstreitwert. Beispiel: Bei 1 Mio. € Streitwert übernimmt die Allianz 50 % der Kosten bis zur Versicherungssumme.
Lehnt die Allianz wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit ab, können Sie den Stichentscheid einleiten: Ihr Anwalt gibt – auf Kosten der Allianz – eine begründete Stellungnahme ab. Diese Entscheidung ist für beide Seiten bindend, es sei denn, sie weicht offensichtlich von der Sach- oder Rechtslage ab.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Versicherungsjahr. Die Kündigung muss mindestens drei Monate vor Ablauf in Textform (Brief, E-Mail, Telefax) zugehen. Sonderkündigungsrechte bestehen nach einer Beitragserhöhung sowie wenn die Allianz innerhalb von 12 Monaten für mindestens zwei Versicherungsfälle die Leistungspflicht bejaht hat.
Beratungsanfrage

Vertrags-Risiko prüfen –
in 48 Stunden Antwort

Wir prüfen, ob ein bestehender Allianz Firmen-Rechtsschutz vorhanden ist, und ergänzen den Vertrags-Rechtsschutz passend – inklusive Investitionsgüter-Baustein, falls sinnvoll.

Bestands-Check

Wir prüfen Ihre bestehenden Rechtsschutz-Bausteine auf Passgenauigkeit.

Passgenaues Angebot

Sie erhalten Vorschlag inkl. Selbstbeteiligungs-Variante und ggf. Investitionsgüter-Baustein.