Pensionskasse –
klassisch & verlässlich

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung mit Mischfinanzierung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen. Unter BaFin-Aufsicht bietet sie eine klassische, kapitalgedeckte Zusatzversorgung – mit drei Wahlmöglichkeiten bei der Auszahlung.

Auf einen Blick

Die fünf bAV-Wege im Vergleich

Jeder Durchführungsweg hat eigene Stärken – Pensionskasse ist hervorgehoben.

Merkmal Direktversicherung Direktzusage U-Kasse Pensionsfonds Pensionskasse
Steuerfrei bis 8 % BBG unbegrenzt unbegrenzt 8 % BBG 8 % BBG
SV-frei (AN) bis 4 % BBG 4 % BBG 4 % BBG 4 % BBG 4 % BBG
SV-frei (AG-Anteil) 4 % BBG unbegrenzt unbegrenzt 4 % BBG 4 % BBG
AG-Pflichtzuschuss 15 % 15 % 15 %
Aktienquote möglich mittel mittel hoch sehr hoch mittel
Mitnahme bei Wechsel leicht komplex sehr schwer leicht leicht
Renteneintritt ab 62 ab 62 ab 60/62 ab 62 ab 62

BBG = Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Werte 2026: 8 % entsprechen 8.112 €, 4 % entsprechen 4.056 € pro Jahr.

Grundlagen

Was ist eine Pensionskasse?

Die Pensionskasse ist eine eigenständige, von der BaFin beaufsichtigte Versorgungseinrichtung. Sie zählt zu den ältesten und verlässlichsten Wegen der betrieblichen Altersvorsorge.

Typisch ist die Mischfinanzierung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen zahlen gemeinsam ein. Das macht die Pensionskasse besonders in tarifvertraglich gebundenen Branchen beliebt.

Bei der Auszahlung haben Sie drei Wahlmöglichkeiten: eine lebenslange Rente, eine Einmalauszahlung von bis zu 30 % mit kleinerer Restrente, oder eine vollständige Kapitalauszahlung (bis 100 %) ohne anschließende Rente.

Die steuerliche Förderung entspricht der Direktversicherung: 8.112 € steuerfrei, 4.056 € sozialabgabenfrei, plus 15 % Arbeitgeber-Pflichtzuschuss. Der Fokus liegt auf Sicherheit und Planbarkeit.

So funktioniert's

In drei Schritten zur Betriebsrente

Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen zahlen gemeinsam ein – die BaFin-beaufsichtigte Pensionskasse legt das Kapital sicherheitsorientiert an.

1. Arbeitgeber + Sie

Zahlen gemeinsam ein (Mischfinanzierung) – Ihr Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei, plus Arbeitgeberzuschuss.

2. Pensionskasse (BaFin)

Rechtlich selbstständige Einrichtung, legt das Kapital klassisch und sicherheitsorientiert an.

3. Sie im Ruhestand

Wählen ab dem 62. Lebensjahr zwischen Rente, Teil-Kapital + Restrente oder voller Kapitalauszahlung.

Beispielrechnung (2026)

Ihr Beitrag (AN)
150 €
/ Monat aus dem Brutto
+ Arbeitgeber (AG)
+ 100 €
Mischfinanzierung
Monatlicher Sparbeitrag
250 €
gemeinsam finanziert

Vereinfachtes Beispiel: Bei der Mischfinanzierung zahlen Sie 150 € und Ihr Arbeitgeber 100 € pro Monat – zusammen 250 € Sparbeitrag. Zum Renteneintritt wählen Sie zwischen drei Optionen: lebenslange Rente, eine Einmalauszahlung von bis zu 30 % mit kleinerer Restrente, oder die vollständige Kapitalauszahlung (bis 100 %). Die konkrete Aufteilung der Beiträge hängt von Ihrem Tarif bzw. Ihrer Vereinbarung ab.

Passt das zu Ihnen?

Ist die Pensionskasse für Sie sinnvoll?

Sinnvoll für …

Arbeitnehmer:innen in tarifvertraglich gebundenen Branchen sowie alle, die eine klassische, sicherheitsorientierte kapitalgedeckte Zusatzversorgung mit planbaren Leistungen wünschen.

Weniger geeignet für …

stark renditeorientierte Sparer:innen mit langem Anlagehorizont – wer die Chancen der Aktienmärkte voll nutzen möchte, ist mit einem Pensionsfonds besser bedient.

Kombinierbar mit …

einem Pensionsfonds für mehr Renditechancen oder einer Direktversicherung als ergänzendem geförderten Baustein.

Ihre Vorteile

Warum eine Pensionskasse?

Mischfinanzierung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen zahlen gemeinsam ein – besonders verbreitet in tarifvertraglich gebundenen Branchen.

Klassische Sicherheit

Kapitalgedeckte, sicherheitsorientierte Zusatzversorgung mit planbaren, verlässlichen Leistungen.

Flexible Auszahlung

Drei Optionen: lebenslange Rente, bis 30 % Einmalauszahlung plus Restrente, oder bis zu 100 % Kapital.

BaFin-Aufsicht

Als rechtlich selbstständige Einrichtung unterliegt die Pensionskasse der staatlichen Finanzaufsicht.

Ehrlich gesagt

Was Sie wissen müssen

  • Klassische Pensionskassen haben in der langen Niedrigzinsphase historisch eher niedrige Renditen erzielt – die Stärke liegt in der Sicherheit, nicht in der Maximalrendite.

  • Die Auszahlung ist – wie bei allen geförderten bAV-Wegen – nachgelagert voll einkommensteuer- und krankenversicherungspflichtig.

  • Durch die Entgeltumwandlung sinkt das sozialversicherungspflichtige Brutto leicht, was die gesetzliche Rente minimal beeinflussen kann.

Diese Punkte besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen – damit Sie heute eine Entscheidung treffen, die Sie morgen tragen.

Steuer & Sozialabgaben

Förderung in Anspar- und Auszahlungsphase

Werte 2026 für die Pensionskasse – die Förderung entspricht der Direktversicherung, mit klassischer Sicherheit und flexibler Auszahlung.

Ansparphase

  • 8.112 € pro Jahr steuerfrei (8 % der BBG)
  • 4.056 € pro Jahr sozialabgabenfrei (4 % der BBG)
  • 15 % Arbeitgeber-Pflichtzuschuss bei Entgeltumwandlung

Auszahlungsphase

  • Drei Optionen: lebenslange Rente, bis 30 % Einmalauszahlung + Restrente, oder bis 100 % Kapital
  • Leistung ist voll einkommensteuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung)
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; Renteneintritt ab dem 62. Lebensjahr

Wie sich die spätere Belastung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) auswirkt, können Sie bald mit unserem KVdR-Rente Rechner ermitteln.

Häufige Fragen

Alles Wichtige zur Pensionskasse

Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Rufen Sie uns einfach an.

0711 78239633
Ihr Vertrag bleibt erhalten. Sie können ihn privat fortführen, beitragsfrei stellen oder – bei Zustimmung – zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Da die Pensionskasse ein leicht übertragbarer Durchführungsweg ist, gestaltet sich der Wechsel unkompliziert.
Drei: erstens eine lebenslange Rente, zweitens eine Einmalauszahlung von bis zu 30 % des Kapitals mit einer kleineren Restrente, drittens eine vollständige Kapitalauszahlung von bis zu 100 % ohne anschließende Rente. So passen Sie die Auszahlung an Ihre Situation an.
Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersteht. Diese staatliche Aufsicht sorgt für strenge Anlage- und Sicherheitsvorgaben – ein Plus an Verlässlichkeit.
Bei der Pensionskasse zahlen häufig Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen gemeinsam in den Vertrag ein. Gerade in tarifvertraglich geregelten Branchen ist dieses Modell verbreitet – Sie bauen Ihre Betriebsrente also nicht allein, sondern mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers auf.
Die Stärke der Pensionskasse ist die Sicherheit, nicht die Maximalrendite. In der Niedrigzinsphase fielen die Erträge klassischer Tarife historisch moderat aus. Wer mehr Renditechancen sucht, kann die Pensionskasse mit einem Pensionsfonds kombinieren – wir beraten Sie zur passenden Mischung.
Persönliche Beratung

Pensionskasse –
persönlich & verständlich erklärt

Wir prüfen gemeinsam, ob die Pensionskasse zu Ihrer Branche und Ihren Sicherheitswünschen passt und welche der drei Auszahlungsoptionen für Sie am sinnvollsten ist. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Beratung auf Deutsch, Italienisch, Englisch, Türkisch und Spanisch.

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