Betriebliche Altersversorgung –
zukunftssicher und motivierend

Die bAV ist das stärkste Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Steuerlich gefördert, arbeitgeberfinanziert oder als Entgeltumwandlung – wir finden das Modell, das zu Ihrem Unternehmen passt.

Win-Win

Vorteile auf beiden Seiten

Die bAV schafft echten Mehrwert – für Ihr Unternehmen und für jede einzelne Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter.

Für Arbeitgeber

  • Fachkräfte gewinnen Eine starke bAV macht Sie als Arbeitgeber attraktiver als jede Gehaltserhöhung.
  • Steuer- und Sozialabgaben sparen bAV-Beiträge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei – das senkt Ihre Lohnnebenkosten.
  • Arbeitgeberpflicht erfüllen Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung – mit uns erfüllen Sie diese Pflicht vorbildlich.
  • Fluktuation reduzieren Mitarbeiter mit bAV bleiben nachweislich länger – weil sie einen echten Mehrwert spüren.

Für Arbeitnehmer

  • Steuervorteile nutzen Beiträge werden aus dem Bruttoeinkommen gezahlt – Steuer und Sozialabgaben sinken sofort.
  • Arbeitgeberzuschuss sichern Seit 2019 muss der Arbeitgeber bis zu 15 % Zuschuss zahlen – viele gehen weit darüber hinaus.
  • Versorgungslücke schließen Die gesetzliche Rente allein reicht nicht – die bAV schließt die Lücke zwischen Wunsch und Realität.
  • Portabilität bei Jobwechsel Ihre bAV wandert mit – beim neuen Arbeitgeber wird sie nahtlos fortgeführt.
Durchführungswege

Drei Modelle – ein Ziel

Wir beraten unabhängig zu allen Durchführungswegen und finden das Modell, das zu Ihrer Unternehmensstruktur passt.

Beliebteste Wahl

Direktversicherung

Der Klassiker unter den Durchführungswegen. Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Einfach, bewährt, steuerlich optimal.

  • Sozialversicherungsfrei bis 338 € mtl.
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Portabel bei Arbeitgeberwechsel
Beraten lassen

Direktzusage

Der Arbeitgeber organisiert die Betriebsrente selbst und finanziert sie aus eigenen betrieblichen Mitteln – ohne externen Versorgungsträger. Die Leistungen werden erst im Alter nachgelagert besteuert.

  • Vollständig arbeitgeberfinanziert
  • Insolvenzgeschützte Ansprüche
  • Nachgelagerte Besteuerung
Beraten lassen

Unterstützungskasse

Für höhere Versorgungszusagen über die Steuergrenze hinaus. Ideal für Geschäftsführer, Führungskräfte und Besserverdiener mit höherem Vorsorgebedarf.

  • Keine Beitragsgrenzen
  • Für Führungskräfte ideal
  • Volle steuerliche Absetzbarkeit
Beraten lassen

bAV muss bei der Belegschaft
ankommen – nicht langweilig sein

Viele Unternehmen haben eine bAV – aber kaum ein Mitarbeiter weiß davon. Wir ändern das. Mit verständlichen Erklärungen, digitalen Info-Veranstaltungen und persönlicher Beratung direkt bei Ihnen im Haus sorgen wir dafür, dass Ihre bAV zum echten Highlight wird.

92% Teilnahmequote bei unseren Belegschafts-Infoveranstaltungen
78% der Mitarbeiter entscheiden sich anschließend für eine bAV
21 Experten im Team vertrauen auf unsere bAV-Beratung
Branchenspezifisch

Partner der großen Versorgungswerke

Als Allianz Generalvertretung bieten wir dir Zugang zu den führenden Branchenversorgungswerken – mit besonders günstigen Konditionen für deine Mitarbeitenden.

KlinikRente

KlinikRente

Das Versorgungswerk für Kliniken und Krankenhäuser – speziell auf die Anforderungen im Gesundheitswesen zugeschnitten.

MetallRente

MetallRente

Das Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie – für tarifgebundene und tarifnahe Unternehmen.

Presseversorgungswerk

Presseversorgungswerk

Das Versorgungswerk für die Medien- und Pressebranche – mit maßgeschneiderten bAV-Lösungen.

Häufige Fragen

Alles zur betrieblichen Altersversorgung

Fragen zur bAV für Ihr Unternehmen? Sprechen Sie direkt mit unserem Experten-Team.

0711 78239633
Ja – seit dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) von 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss mindestens einen Durchführungsweg anbieten. Zusätzlich ist seit 2019 ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von bis zu 15 % auf den umgewandelten Betrag vorgeschrieben, sofern der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West (2026: ca. 676 € monatlich) steuerfrei und bis zu 4 % sozialversicherungsfrei (ca. 338 € monatlich). Bei der Unterstützungskasse gibt es keine steuerliche Obergrenze – alle Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar. Bei der Direktzusage profitiert der Arbeitgeber von steuerwirksamen Pensionsrückstellungen, die Leistungen werden erst im Alter nachgelagert besteuert.
Die bAV ist portabel. Bei der Direktversicherung kann der Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat fortgeführt werden. Die Unterstützungskasse bietet je nach Vereinbarung ebenfalls Übertragungsmöglichkeiten. Bei der Direktzusage ist eine Übertragung zum neuen Arbeitgeber in der Regel nicht möglich – die Anwartschaft bleibt jedoch beim bisherigen Arbeitgeber erhalten und ist insolvenzgeschützt.
Das hängt von Ihrer Unternehmensgröße, Mitarbeiterstruktur und den gewünschten Versorgungshöhen ab. Für die meisten KMU ist die Direktversicherung die beste Wahl. Die Direktzusage eignet sich besonders, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente vollständig selbst finanzieren möchte – ohne externen Versorgungsträger. Für Besserverdiener empfehlen wir ergänzend die Unterstützungskasse. Wir analysieren Ihre Situation kostenlos.
Bei reiner Entgeltumwandlung sind die Kosten für den Arbeitgeber minimal – lediglich der 15 %-Zuschuss ist verpflichtend. Viele Arbeitgeber geben freiwillig mehr dazu, weil die bAV günstiger ist als eine Gehaltserhöhung. Bei arbeitgeberfinanzierter bAV können Sie die Höhe frei wählen – alle Beiträge sind Betriebsausgaben.
Ja – wir bieten eine kostenlose Bestandsanalyse Ihrer bestehenden bAV-Verträge. Dabei prüfen wir Konditionen, Kostenstruktur, Anlagestrategie und steuerliche Optimierungspotenziale. Häufig finden wir Verbesserungsmöglichkeiten, die sofort wirken – ohne dass bestehende Verträge gekündigt werden müssen.
Beratungstermin

Ihr bAV-Konzept –
individuell für Ihr Unternehmen

In einem persönlichen Beratungsgespräch analysieren wir Ihre Anforderungen und erstellen ein maßgeschneidertes bAV-Konzept. Unverbindlich und kostenlos.

Schritt 1: Bedarfsanalyse

Wir analysieren Ihre Mitarbeiterstruktur und definieren die optimale bAV-Strategie.

Schritt 2: Konzept & Angebot

Sie erhalten ein detailliertes Konzept mit Modellvergleich und transparenter Kalkulation.

Schritt 3: Einführung

Wir übernehmen die komplette Einführung – inklusive Belegschafts-Infoveranstaltungen.

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