AVR-Depot Förderrechner –
Ihre Förderung in Sekunden
Das Altersvorsorgedepot (AVR-Depot) verbindet staatliche Zulagen mit den Renditechancen eines ETF-Depots. Berechnen Sie live, wie viel Förderung Sie erhalten, was der Staat dazugibt – und welches Kapital bis zum Renteneintritt zusammenkommt. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Ihre Werte – Ihr Ergebnis
Stellen Sie Ihre Eckdaten ein. Zulagen, Steuerersparnis und Kapitalprognose berechnen sich automatisch mit jeder Änderung.
Ihre Angaben
Bis 1.800 € zulagengefördert; darüber nur noch steuerlich absetzbar.
Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten – i. d. R. bis 18, bei Ausbildung/Studium bis max. 25.
Berechnung nach dem Altersvorsorgereformgesetz (verabschiedet am 8. Mai 2026, gilt ab 1. Januar 2027; FAQ Allianz Lebensversicherungs-AG, Stand Mai 2026). Die Kapitalprognose basiert auf der Modellannahme: Effektivkosten 1,0 % p. a. (AVR-Depot) bzw. 0,5 % p. a. (klassisches ETF-Depot). Tatsächliche Produktkosten können abweichen. Die Steuerersparnis wird gemäß FAQ §1.4 nach dem Prinzip der Günstigerprüfung berechnet. Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung.
Ihre Förderung im 1. Jahr
Mindestbeitrag 120 € pro Jahr für staatliche Förderung erforderlich. Erhöhen Sie Ihren Jahresbeitrag, um Zulagen zu erhalten.
Hinweis: Beiträge über 1.800 € sind nicht zulagengefördert, aber bis 6.840 € steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig.
Woraus besteht Ihre Förderung?
Aufschlüsselung im 1. Jahr
Über Jahre Laufzeit – inklusive geförderter Beiträge, Zulagen und Wertentwicklung nach Kosten.
AVR-Depot vs. klassisches ETF-Depot
Kapitalentwicklung vom heutigen Alter bis zum Renteneintritt
Das AVR-Depot profitiert zusätzlich von staatlichen Zulagen, die wie Eigenbeiträge mit angelegt werden. Das ETF-Depot rechnet allein mit Ihren Eigenbeiträgen – ohne Förderung, mit gleicher Rendite und 0,5 % Kosten p. a.
Vier Bausteine Ihrer Förderung
Das Altersvorsorgereformgesetz bündelt Grundzulage, Kinderzulage und Bonus für Berufseinsteiger. Dazu kommt die steuerliche Wirkung Ihrer Beiträge.
Grundzulage Stufe 1
50 Cent staatliche Förderung pro eingezahltem Euro – auf die ersten 360 € Ihres Jahresbeitrags. Maximal 180 € pro Jahr.
Grundzulage Stufe 2
25 Cent pro Euro auf die nächsten 1.440 € (also 360 € bis 1.800 €). Wer den vollen geförderten Beitrag von 1.800 € einzahlt, sichert sich insgesamt bis zu 540 € Grundzulage.
Kinderzulage
Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie zusätzlich bis zu 300 € pro Jahr – proportional zum Beitrag (100 % auf die ersten 300 €). Die Zulage läuft, solange Sie Kindergeld beziehen.
Berufseinsteiger-Bonus
Einmalig 200 € Bonus für alle, die ihren Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließen. Ein klarer Anreiz, früh anzufangen.
Drei Wege zur geförderten Altersvorsorge
Die Reform schafft drei förderfähige Produktkategorien. Sie entscheiden, wie viel Sicherheit und wie viel Renditechance zu Ihnen passt – die staatliche Förderung gibt es bei allen drei.
Altersvorsorgevertrag
Garantiertes Sicherheitsniveau plus Renditechance. Breites Fondsuniversum, Biometrie-Zusatzbausteine möglich. Geeignet für Kunden mit Fokus auf Sicherheit & Rendite.
Altersvorsorgedepot
Volle Renditechance. Anlage in Aktien-ETFs und Fonds bis Risikoindikator 5. Kein Kostendeckel, dafür breite Fondsauswahl. Für Kunden, die auf hohe Rendite setzen.
Standarddepot
Pflicht-Angebot des Gesetzgebers. Genau 2 Fonds in Life-Cycle-Logik, Effektivkosten max. 1 % p. a., online abschließbar. Niedrige Kosten, dafür stark reglementiert.
Auszahlungsphase: Lebenslange Rente oder optionaler Auszahlungsplan (bis Alter 85). Beginn frühestens mit 65, spätestens mit 70.
Alles Wichtige zum AVR-Depot
Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Rufen Sie uns einfach an.
0711 78239633Die Grundzulage wird beitragsproportional berechnet: 50 % Förderung auf die ersten 360 € Jahresbeitrag (max. 180 €) und 25 % auf die nächsten 1.440 € (max. 360 €) – insgesamt also bis zu 540 € Grundzulage beim vollen geförderten Beitrag von 1.800 €. Hinzu kommen 300 € Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind und einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus bei Vertragsabschluss vor dem 25. Lebensjahr. Zusätzlich kann der Eigenbeitrag bis 1.800 € (zzgl. Zulagen) als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Wie viel das in Ihrem Fall ausmacht, zeigt der Rechner oben in Echtzeit.
Das Finanzamt führt eine sogenannte Günstigerprüfung durch: Sie erhalten entweder die Zulagen ODER die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug – je nachdem, was für Sie günstiger ist. Bei vielen Familien (insbesondere mit Kindern) sind die Zulagen bereits höher als der Steuervorteil, sodass keine zusätzliche Steuererstattung anfällt. Bei höheren Steuersätzen und wenigen oder keinen Kindern kann zusätzlich eine echte Steuerersparnis entstehen.
Förderberechtigt sind unter anderem:
- Arbeitnehmer und Auszubildende in versicherungspflichtiger Beschäftigung
- Beamte, Richter und Berufssoldaten (mit Einwilligung zur Datenübermittlung)
- Neu: Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG, die eine Steuererklärung abgegeben haben
- Neu: Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Eltern in den ersten 3 Jahren der Kindererziehungszeit
- Pflegende Angehörige (Pflegegrad ≥ 2, mind. 10 Std./Woche)
- Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken- oder Übergangsgeld
- Minijobber (sofern nicht von der Versicherungspflicht befreit)
- Künstler und Publizisten nach KSVG
Wie sich Ihre persönlichen Werte auswirken, sehen Sie im Rechner – für die individuelle Einordnung beraten wir Sie gern persönlich.
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Der Rechner zeigt Ihr Potenzial. Im Gespräch holen wir das Maximum für Sie heraus: passender Beitrag, optimale ETF-Auswahl und die richtige Einbindung in Ihre Gesamtvorsorge. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
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