Private Kranken­versicherung für Kinder & Familien

Von der Schwangerschaft über die Geburt bis zur Elternzeit: Die PKV kennt keine kostenlose Familienversicherung wie die GKV – jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag, dafür vollen Privatpatient-Status ab Tag 1. Mit Aufnahmegarantie für Neugeborene, beitragsfreien Monaten und Beitragsbefreiung beim Elterngeld macht die Allianz den Schutz familienfreundlich.

Wichtig: Kein kostenloser Familientarif in der PKV

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV keine beitragsfreie Familienversicherung. Jedes Kind und jede:r Ehepartner:in braucht einen eigenen Vertrag und einen eigenen Beitrag. Das wirkt zunächst teurer – aber Kinderbeiträge sind günstig, und Allianz bietet starke Familienleistungen, die wir Ihnen gleich zeigen.

Wenn ein Elternteil bereits privat versichert ist, hat das Neugeborene Anspruch auf Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung – Voraussetzung: Anmeldung innerhalb von 2 Monaten nach Geburt. Das sichert dem Kind vollen Privatpatient-Status ab Tag 1.

Für privat versicherte Mütter bedeutet eine Schwangerschaft keine Veränderung des Tarifs. Vorsorge, pränatale Diagnostik und Geburt werden im Rahmen der Tarifleistungen übernommen – oft umfangreicher als in der GKV.

Schwangerschaft & PKV

Privat versichert in der Schwangerschaft

Wenn Sie privat versichert sind und schwanger werden, ändern sich Kosten und Leistungsumfang Ihres Tarifs nicht. Vorsorgeuntersuchungen und pränatale Diagnostik nehmen Sie im Rahmen Ihrer Tarifleistungen in Anspruch – oft umfangreicher als in der GKV. Tipp: Klären Sie früh mit Ihrer PKV, welche Leistungen Ihr Tarif übernimmt.

Je nach Tarif übernimmt die PKV üblicherweise:

  • Ausstellung des Mutterpasses

  • Erst- und Vorsorgeuntersuchungen

  • Laboruntersuchungen

  • Glukose-Toleranztest

  • Drei Ultraschalluntersuchungen sowie ein 3D-Ultraschall

  • Pränataldiagnostik (ab ca. 100 €)

  • Organscreening / Feindiagnostik (ca. 230 €)

  • Geburtsvorbereitungskurse

  • Hebammen & Geburtshelfer

Selbst zu zahlen

Leistungen außerhalb Ihres Tarifs zahlen Sie selbst – etwa ein zusätzlicher Ultraschall (35–50 €) oder zusätzliche Bluttests (ca. 20 €) sowie Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Folsäure). Privatversicherte gehen in der Regel in Vorleistung und reichen die Rechnung anschließend ein (z. B. Nackenfaltenmessung 150–200 €).

Mutterschutz & Mutterschaftsgeld

In der Mutterschutzfrist (i. d. R. 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt) dürfen Sie nicht arbeiten. Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten auf Antrag ein einmaliges Mutterschaftsgeld von höchstens 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS); übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn 13 €, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als steuerfreien Zuschuss. Im Mutterschutz ändern sich Ihre PKV-Beiträge nicht.

Geburt & Aufnahmegarantie

Das Neugeborene absichern – ohne Gesundheitsprüfung

Ist zum Zeitpunkt der Geburt mindestens ein Elternteil privat krankenversichert, hat das Neugeborene Anspruch auf Aufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung (gesetzliche Kindernachversicherung).

Voraussetzungen

  • Die Versicherung des Elternteils besteht zum Zeitpunkt der Geburt bereits seit mindestens drei Monaten.

  • Das Kind wird spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend zum Geburtstag angemeldet.

  • Der Schutz des Kindes ist nicht höher oder umfassender als der des versicherten Elternteils.

So genießt Ihr Kind vollen Privatpatient-Status ab Tag 1. Im Tarif MeinGesundheitsschutz ist das Neugeborene im Geburtsmonat und für 6 weitere Monate komplett beitragsfrei.

Elternzeit & Elterngeld

Ihre PKV in der Elternzeit

Eltern haben Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit (BEEG, bis zum vollendeten 3. Lebensjahr) – gemeinsam oder aufgeteilt. Elterngeld gibt es in der Regel rund 12 Monate, bis zu 14 Monate, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen; mit ElterngeldPlus und Partnerbonus bis zu 32 Monate.

Wichtig: Der Arbeitgeberzuschuss entfällt

Ihre PKV bleibt in der Elternzeit bestehen. In der Elternzeit entfällt jedoch der Arbeitgeberzuschuss (2026 max. 508,59 €), solange Sie nicht arbeiten – Sie zahlen den Beitrag in voller Höhe selbst. Beispiel: Statt bisher 250 € (mit 250 € Zuschuss) zahlen Sie nun 500 € selbst.

So entlastet Sie die Allianz

  • Im Tarif MeinGesundheitsschutz bis zu 6 Monate Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug.

  • Verheiratete Paare: Arbeitet ein Elternteil weiter in Vollzeit und sind beide privat versichert, lässt sich dessen Arbeitgeberzuschuss erhöhen, sofern die Höchstgrenze noch nicht ausgeschöpft ist – das senkt die selbst zu zahlenden Beiträge.

  • Teilzeit bis zu 32 Stunden pro Woche ist möglich.

  • Beamtinnen und Beamte behalten ihren Sonderstatus: Sie erhalten auch in der Elternzeit Beihilfe vom Dienstherrn (geregelt in der MuSchEltZV).

Tipp: Klären Sie schon vor der Elternzeit mit Ihrer PKV die veränderte Einkommenssituation und die mögliche Zuschuss-Erhöhung des weiterarbeitenden Elternteils.

Familienleistungen

Was Allianz für Familien besonders macht

Neugeborene beitragsfrei

Im Tarif MeinGesundheitsschutz: Geburtsmonat + 6 weitere Monate komplett ohne Beitrag.

Aufnahmegarantie

Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung versicherbar – wenn Anmeldung innerhalb von 2 Monaten erfolgt.

Beitragsbefreiung Elterngeld

Während Bezug von Elterngeld bis zu 6 Monate beitragsfrei – Familienplanung ohne Druck.

Günstige Kinderbeiträge

Beispiel Kind 0–15 Jahre: 276,79 €/M – mit Arbeitgeberzuschuss (angestellte Eltern) bis 138,39 € Eigenanteil.

Pränatale Diagnostik

Umfangreiche Schwangerschaftsvorsorge im Rahmen der Tarifleistungen – oft mehr als GKV.

Privatpatient ab Tag 1

Kind bekommt sofort Privatpatient-Status: schnellere Termine, Wahlarzt, Komfortleistungen.

Umfassende Familienleistungen der MeinGesundheitsschutz-Tarife

  • Beitragsbefreiung: 6 Monate bei Elterngeldbezug

  • Beitragsbefreiung bei Versicherung von Kindern: 6 Monate ab Geburt

  • Entbindungspauschale: 3.000 € im Tarif MeinGesundheitsschutz Best bei häuslicher Entbindung

  • Frühförderung: 100 % der Kosten bis zum Höchstbetrag

  • Kinderbetreuungspauschale: bis 15 Tage/Jahr je Kind (Best 100 €/Tag, Plus 50 €/Tag)

  • Haushaltshilfe: 100 % bis 30 Tage/Jahr (Best bis 100 €/Tag, Plus bis 50 €/Tag)

  • Alternative Behandlungsmethoden (Heilpraktiker): Best bis 2.000 €, Plus bis 1.000 €/Jahr

  • Gesundheitsservices für Familien: Online-Schwangerschaftsbegleitung, Online-Sprachtherapie für Kinder, Kinder-Entspannungs-App, ElternCoach

Leistungen je nach gewähltem Tarif (Best/Plus); maßgeblich sind die jeweiligen Tarifbedingungen. Stand 2026.

Beitragsbeispiele

Was kostet die PKV für Kind und Familie?

Kind 0–15 Jahre

Gesamtbeitrag z. B. 276,79 €/Monat. Bei angestellten Eltern beteiligt sich der Arbeitgeber mit bis zu 138,39 €/Monat – Eigenanteil ab 138,40 €/Monat.

Stand 2026, beispielhafte Monatsbeiträge. Der individuelle Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab.

Jetzt beraten lassen
Ehrlich gesagt

Was Sie wissen müssen

  • Keine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV – jedes Kind, jede:r Ehepartner:in zahlt eigenen Beitrag.

  • Auch für Kinder ist eine Gesundheitsprüfung Pflicht – außer bei Aufnahmegarantie für Neugeborene innerhalb 2 Monaten.

  • Die finanzielle Belastung im ersten Jahr (mit Beitragsfreiheit für Neugeborene + Elterngeld-Befreiung) ist deutlich geringer als oft angenommen – wir rechnen das konkret durch.

  • In der Elternzeit entfällt der Arbeitgeberzuschuss – Familienleistungen wie die Beitragsbefreiung mildern das ab.

  • Alle Werte Stand 2026, beispielhafte Monatsbeiträge. Der individuelle Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab.

Familienberatung ist Detailarbeit – wir nehmen uns Zeit, die richtigen Tarife für Kind, Eltern und Lebensplanung zusammenzustellen.

Häufige Fragen

Alles Wichtige zur PKV für Kinder & Familien

Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Rufen Sie uns einfach an.

0711 78239633
Ja. Die PKV kennt keine kostenlose Familienversicherung wie die GKV. Jedes Kind und jede:r Ehepartner:in braucht einen eigenen Vertrag und einen eigenen Beitrag. Bei privat versicherten Eltern muss das Neugeborene innerhalb von 2 Monaten angemeldet werden – dann gibt es eine Aufnahmegarantie ohne Gesundheitsprüfung.
Kinderbeiträge sind günstig, weil Kinder statistisch wenig Kosten verursachen. Beispiel: Tarif MeinGesundheitsschutz für Kind 0–15 Jahre ab 276,79 €/Monat. Bei angestellten Eltern beteiligt sich der Arbeitgeber mit bis zu 138,39 €/Monat – Eigenanteil oft unter 140 €.
Bei privat versicherten Müttern ändern sich Tarif und Beitrag durch die Schwangerschaft nicht. Vorsorgeuntersuchungen, pränatale Diagnostik und Geburt werden im Rahmen der Tarifleistungen übernommen – meist umfangreicher als in der GKV.
Ja. Allianz bietet bei Bezug von Elterngeld eine Beitragsbefreiung – meist 6 Monate ab Geburt. Außerdem sind Neugeborene im Tarif MeinGesundheitsschutz im Geburtsmonat plus 6 weitere Monate komplett beitragsfrei.
Wenn ein Elternteil bereits privat versichert ist und das Familieneinkommen die Versicherungspflichtgrenze (77.400 €) deutlich übersteigt, kann sich PKV auch für die Kinder lohnen – die Eigenbeiträge bleiben überschaubar, die Leistungen sind besser. Wir rechnen das im konkreten Fall durch.
Nein. Bei bereits privat Versicherten ändern sich Tarif und Beitrag durch die Schwangerschaft nicht. Vorsorgeuntersuchungen, pränatale Diagnostik und Geburt werden im Rahmen Ihrer Tarifleistungen übernommen.
Sie bleibt bestehen. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt, solange Sie nicht arbeiten – Sie zahlen den vollen Beitrag selbst. Im Tarif MeinGesundheitsschutz gibt es bis zu 6 Monate Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug.
Auf Antrag erhalten Sie ein einmaliges Mutterschaftsgeld von höchstens 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), ggf. plus einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss, wenn Ihr durchschnittlicher kalendertäglicher Nettolohn 13 € übersteigt.
Je nach Tarif bis zu 100 % (IVF, ICSI, Insemination), unabhängig vom Familienstand. Voraussetzung ist in der Regel eine medizinische Indikation und eine Erfolgsaussicht von mindestens 15 %. Nach dem Verursacherprinzip muss der medizinische Grund bei der privat versicherten Person liegen. Maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
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