Private Kranken­versicherung für Selbst­ständige

Als Selbstständige:r können Sie unabhängig vom Einkommen jederzeit in die PKV wechseln – keine 77.400-€-Grenze, keine Bindung an Bemessungsgrenzen. Allianz bietet einkommensunabhängige Beiträge, hohe Selbstbeteiligung bis 30 % und das passende Krankentagegeld für Ihre Existenz.

Stiftung Warentest: SEHR GUT (0,7) – Allianz MeinGesundheitsschutz Best Stiftung Warentest: SEHR GUT (0,9) – Allianz MeinGesundheitsschutz Plus
Voraussetzung

PKV für Selbstständige – ohne Einkommensgrenze

Anders als bei Angestellten gibt es für Selbstständige keine Versicherungspflichtgrenze. Sie können also unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln – sofort nach Beginn der Selbstständigkeit oder zu jedem späteren Zeitpunkt.

Der große Vorteil: Ihr PKV-Beitrag ist unabhängig vom Gewinn. Bei der GKV zahlen Sie als Selbstständige:r dagegen den vollen Beitrag selbst – auf eine fiktive Mindestbemessungsgrundlage, die deutlich über Ihrem realen Einkommen liegen kann.

Mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 30 % senken Sie den Monatsbeitrag weiter. Die Differenz zwischen Beitrag und Eigenanteil ist Ihre Planungsreserve – ideal für Unternehmer:innen mit schwankenden Einnahmen.

Existenziell für Selbstständige: Krankentagegeld

Selbstständige haben kein Anrecht auf gesetzliches Krankengeld und keine Lohnfortzahlung. Wer länger als eine Woche krank ist, hat keine Einnahmen mehr. Die Allianz Krankentagegeldversicherung schließt diese Lücke – ab der 2. Krankheitswoche (oder später), in einer Höhe, die Sie selbst festlegen.

Mehr zum Krankentagegeld
Ihre Vorteile

Warum PKV als Selbstständige:r?

Hohe Flexibilität

Sie entscheiden sich für den Tarif Plus oder Best. Selbstbeteiligung und Zahnabsicherung wählen Sie selbst. Mit der Wechseloption können Sie später ohne erneute Gesundheitsprüfung upgraden.

Geld sparen mit Bonus und Selbstbeteiligung

Hier können Sie als Selbstständige:r richtig Geld sparen: Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer ist Ihr Beitrag. Und mit der Rückerstattung holen Sie sich bis zu 30 Prozent Ihrer Beiträge zurück, wenn Sie keine Rechnungen einreichen.

Premium-Leistungen

Umfassende Leistungen in allen medizinischen Bereichen wie z. B. Chefarztbehandlung & Einbettzimmer im Krankenhaus. Beim Arzt oft schnellere Termine. Zahnschutz individuell dazu wählbar.

Krankentagegeld

Wichtig für Selbstständige ist die zusätzliche Absicherung für den Krankheitsfall, da Sie keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben.

Vorsorgeleistungen

Hier bekommen Sie weit mehr als bei gesetzlichen Vorsorgeprogrammen. Diese Top-Vorsorgeuntersuchungen sind in allen MeinGesundheitsschutz-Tarifen inklusive.

Familienleistungen

Finanzielle Unterstützung und Beitragsbefreiung von sechs Monaten bei Elterngeldbezug sind wichtige Familienleistungen.

Kosten

Kosten für Selbstständige in der privaten Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung kostet als Selbstständige:r beispielhaft 777,26 €/Monat (beispielhaft, Stand 2026). Der individuelle PKV-Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab. Das Krankentagegeld kommt separat hinzu und richtet sich nach Karenzzeit und gewähltem Tagessatz.

Anders als in der GKV ist Ihr PKV-Beitrag einkommensunabhängig. In der GKV zahlen Selbstständige ab einem Einkommen von 5.812,50 €/Monat (Beitragsbemessungsgrenze 2026) den Höchstbeitrag von rund 1.261,31 €/Monat.

Die Beitragsrückerstattung (Bonus bis 30 %) ist in den folgenden Beispielen nicht berücksichtigt.

Einkommen/Monat PKV-Beitrag/Monat GKV-Beitrag/Monat
3.000 € 707,06 € 707,06 €Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
  • Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 70* und Zahn 75**: 520,95 €
  • Pflegepflichtversicherung: 63,81 €
  • Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 43. Tag mit 100 € täglich: 70,20 €
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag zur Beitragsstabilität im Alter: 52,10 €
*Selbstbeteiligung in Höhe von 30 % für ambulante und stationäre Behandlungen; maximale Selbstbeteiligung 1.500 € pro Jahr
**Generelle Selbstbeteiligung von 25 Prozent
Für Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm gibt es keine Selbstbeteiligung.
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
651,00 € 651,00 €Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
  • Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % des Brutto-Gehalts in Höhe von 3.000 €): 525 €
  • Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 3.000 €): 126 €
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
4.000 € 728,12 € 728,12 €Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
  • Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 70* und Zahn 75**: 520,95 €
  • Pflegepflichtversicherung: 63,81 €
  • Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 43. Tag mit 130 € täglich: 91,26 €
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag zur Beitragsstabilität im Alter: 52,10 €
*Selbstbeteiligung in Höhe von 30 % für ambulante und stationäre Behandlungen; maximale Selbstbeteiligung 1.500 € pro Jahr
**Generelle Selbstbeteiligung von 25 Prozent
Für Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm gibt es keine Selbstbeteiligung.
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
868,00 € 868,00 €Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
  • Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % des Brutto-Gehalts in Höhe von 4.000 €): 700 €
  • Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 4.000 €): 168 €
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
6.000 € 777,26 € 777,26 €Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
  • Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 70* und Zahn 75**: 520,95 €
  • Pflegepflichtversicherung: 63,81 €
  • Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 43. Tag mit 200 € täglich: 140,40 €
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag zur Beitragsstabilität im Alter: 52,10 €
*Selbstbeteiligung in Höhe von 30 % für ambulante und stationäre Behandlungen; maximale Selbstbeteiligung 1.500 € pro Jahr
**Generelle Selbstbeteiligung von 25 Prozent
Für Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm gibt es keine Selbstbeteiligung.
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
1.261,31 € 1.261,31 €Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
  • Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 €): 1.017,18 €
  • Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 5.812,50 €): 244,13 €
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Beispielhafte Monatsbeiträge, Stand 2026. Der individuelle Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab.

Kinder & Jugendliche

Gesamtbeitrag als Kind 0–15 Jahre beispielhaft 231,00 €/Monat (beispielhaft, Stand 2026).

Beratung anfragen

Berufserfahrene

Gesamtbeitrag als 33-jährige Person beispielhaft 787,45 €/Monat (beispielhaft, Stand 2026).

Beratung anfragen

Etablierte Selbstständige

Gesamtbeitrag als 43-jährige Person beispielhaft 965,50 €/Monat (beispielhaft, Stand 2026).

Beratung anfragen
Sparen

So sparen Selbstständige in der privaten Krankenversicherung

Am meisten sparen Sie mit einem höheren Selbstbehalt: Bis zu 30 % Selbstbeteiligung sind wählbar, der jährliche Eigenbeitrag ist dabei auf maximal 1.500 € begrenzt. Dazu kommen die Beitragsrückerstattung (BRE) und steuerliche Aspekte. Wir rechnen mit Ihnen, welche Kombination wirtschaftlich sinnvoll ist.

Das Prinzip der Selbstbeteiligung kennen Sie vermutlich aus der Autoversicherung: Wer einen Teil der Kosten selbst übernimmt, spart bei den Beiträgen. In der privaten Krankenversicherung funktioniert das ähnlich. Ihr Vorteil: Je höher der vereinbarte Selbstbehalt, desto geringer fallen die monatlichen Beiträge aus. Das lohnt sich besonders für Selbstständige und Freiberufler:innen – sie profitieren von einer deutlichen Beitragsersparnis.

  • Unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand haben Sie die Möglichkeit, Leistungen aus dem Allianz MeinVorsorgeprogramm in Anspruch zu nehmen, ohne dass Ihre gewählte Selbstbeteiligung hiervon betroffen ist.
Private Krankenversicherung und Selbstbeteiligung kurz erklärt
  • Die meisten privaten Krankenversicherungen (PKV) bieten Tarife mit Selbstbeteiligung oder Selbstbehalt (SB) an. Das heißt: Im Krankheitsfall zahlen Versicherte einen vereinbarten Teil der Behandlungskosten selbst.
  • Ihr Vorteil: Personen, die selten ärztliche Behandlungen benötigen, können mit dem richtigen Selbstbeteiligungs-Modell bares Geld sparen. Denn je höher der vereinbarte Selbstbehalt im Versicherungsfall, desto günstiger sind in der Regel die monatlichen Beiträge.
  • Über die Wahl des passenden Selbstbeteiligungs-Modells entscheiden Sie bei der Antragstellung: Nehmen Sie voraussichtlich öfter ärztliche Leistungen in Anspruch, empfiehlt sich eine niedrigere SB. Sind Sie selbstständig tätig und überwiegend gesund, zahlt sich oftmals eine höhere SB aus.
  • In den MeinGesundheitsschutz-Tarifen der Allianz haben Sie verschiedene Optionen. Der jährliche Eigenbeitrag ist dabei immer auf einen Maximalbetrag begrenzt. Selbstständige und Freiberufler:innen kommen für ihre PKV vollständig selbst auf und erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss. Ein hoher Selbstbehalt reduziert den Monatsbeitrag und spart in der Regel bares Geld.

Bitte beachten Sie: Vereinbaren Sie bei Vertragsabschluss maximal den Selbstbehalt, den Sie im Falle einer medizinischen Behandlung pro Kalenderjahr realistisch als Eigenanteil übernehmen können.

Welche Selbstbeteiligungs-Modelle gibt es in der PKV?

Je nach Versicherungsunternehmen gibt es Selbstbeteiligungs-Modelle mit fester (fixer), modularer oder prozentualer Eigenbeteiligung. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Fixbetrag: Sie begleichen Ihre Rechnungen in Eigenverantwortung bis zu einer fest vereinbarten Summe.
  2. Prozentual: Sie beteiligen sich anteilig an den Kosten jeder einzelnen medizinischen Behandlung – meistens bis zu einem festgelegten Maximalbetrag.

In beiden Fällen gilt: Nach dem Einreichen Ihrer Arztrechnung oder eines Rezepts erstattet Ihre PKV die Differenz zur festgelegten Selbstbeteiligung. Der Selbstbehalt gilt in der Regel pro versicherter Person und Kalenderjahr.

Die PKV-Selbstbehalt-Modelle im Vergleich
Selbstbehalt-Modell Erklärung Leistung und Erstattung
Prozentualer Selbstbehalt Sie beteiligen sich an allen Krankheitskosten mit einem vereinbarten Prozentsatz. Beispiel: Liegt Ihr Selbstbehalt bei 10 Prozent, wird Ihre Arztrechnung zu 90 Prozent erstattet. Erstattung bis zur vereinbarten Maximalsumme, gilt je nach Versicherer für alle oder nur bestimmte Leistungsbereiche.
Modularer Selbstbehalt Diese Art der PKV-Selbstbeteiligung ist als Fixbetrag angelegt und gilt nur für bestimmte Versicherungsbereiche. Sie kommt meistens bei modular aufgebauten PKV-Tarifen zum Einsatz. Gilt nur für bestimmte Leistungsbereiche. Beispiel: Haben Sie für Leistungen im Krankenhaus keinen Selbstbehalt abgeschlossen, gehen Sie hierfür auch nicht in Eigenleistung.
Leistungsdynamischer Selbstbehalt Sie übernehmen pro Rechnung (ärztliche Behandlung, Medikament) einen fest definierten Betrag – bis zu einer vereinbarten Maximalsumme. Dieses Modell bieten nur wenige PKV-Versicherer an. Bei Überschreiten der Maximalsumme erstattet Ihre PKV die übrigen Behandlungskosten.
Genereller Selbstbehalt als Fixbetrag Ihre Selbstbeteiligung ist ein festgelegter Fixbetrag, gültig für das gesamte Kalenderjahr. Alle Leistungsbereiche der PKV sind eingeschlossen (ambulante & stationäre Behandlung, Zahnbehandlungen). Bei Überschreiten des Fixbetrags werden Ihre Arztrechnungen erstattet.

Freuen Sie sich über bis zu 30 Prozent Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Das bedeutet: Sie erhalten eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung von 10 Prozent. Hinzu kommt eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung – diese steigt jährlich auf bis zu 20 Prozent.

  • Ihre Beitragsrückerstattung wird nicht gemindert, wenn Sie Rechnungen für Leistungen aus dem Allianz MeinVorsorgeprogramm einreichen. Das heißt, Sie erhalten in diesem Fall trotzdem einen Teil Ihrer Beiträge zurück.
Beitragsrückerstattung: 10 % garantiert plus erfolgsabhängiger Bonus bis 20 %, gestaffelt nach leistungsfreien Jahren – bis zu 30 %
Beitragsrückerstattung in der PKV kurz erklärt
  • Senken Sie aktiv Ihre Beitragskosten: Reichen Sie als versicherte Person in einem Kalenderjahr keine Rechnungen ein, erhalten Sie im Folgejahr eine Beitragsrückerstattung (BRE).
  • Es gibt zwei Arten der BRE: Die tarifliche BRE ist garantiert und wird ausgezahlt, wenn Sie keine Rechnungen einreichen. Die erfolgsabhängige BRE (Bonus) wird ebenfalls bei Leistungsfreiheit ausgezahlt, ist jedoch abhängig vom Unternehmenserfolg. Die BRE wird allen anspruchsberechtigten Personen ausgezahlt.
  • Wie hoch die BRE ausfällt, hängt von Ihrem Allianz-Tarif ab und davon, wie lange Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Zudem müssen Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
  • Allianz BonusCheck: Im Kundenportal „Meine Allianz" prüfen Sie bequem, was sich für Sie mehr lohnt – Rechnungen einreichen oder Bonus erhalten.
Wie setzt sich die Beitragsrückerstattung zusammen?

Die Beitragsrückerstattung (BRE) der Allianz für leistungsfreie Versicherungsjahre setzt sich grundsätzlich aus zwei Teilen zusammen: garantierter und erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung (Bonus).

  1. Die garantierte Beitragsrückerstattung ist in den MeinGesundheitsschutz-Tarifen für Angestellte, Selbstständige und Freiberufliche hinterlegt und beträgt 10 Prozent. Das bedeutet: Beanspruchen Versicherte in diesen Tarifen in einem Versicherungsjahr keine Leistungen, erstatten wir im Folgejahr garantiert 10 Prozent des Beitrags zurück. Zusätzlich kann ein Anspruch auf einen erfolgsabhängigen Bonus bestehen.
  2. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (Bonus) ist für alle Vollversicherten der Allianz Privaten Krankenversicherung. Sie ist abhängig vom Geschäftsergebnis und nicht garantiert. Je nach Tarif und Dauer der Leistungsfreiheit kann der Bonus bis zu 50 Prozent betragen. Die Bedingungen und Voraussetzungen hierfür werden jährlich neu festgelegt. Die Details dazu finden Sie in unserem Merkblatt.

Unser Tipp: Bei einem Wechsel zur Allianz Privaten Krankenversicherung können Sie von Anfang an eine hohe Beitragsrückerstattung erhalten, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen.

  • Wir rechnen Ihnen sogar die leistungsfreie Versicherungszeit bei Ihrer Vorversicherung (gesetzlich oder privat) an.

Als Selbstständige:r können Sie die Beiträge zur privaten Krankenversicherung teilweise von der Steuer absetzen. Die Beiträge zählen als Vorsorgeaufwendungen und sind steuerlich berücksichtigungsfähig – das gilt auch für Ihre Familienmitglieder.

Absetzbar ist nur der Anteil für die sogenannte Basisabsicherung. Der Beitragsanteil für spezielle Zusatzleistungen wie Einbettzimmer im Krankenhaus oder Krankentagegeld ist nicht steuerlich absetzbar.

  • Einen Nachweis über die Höhe der abzugsfähigen Beiträge bekommen Sie von der Allianz Privaten Krankenversicherung automatisch zu Jahresbeginn zugeschickt.
Private Krankenversicherung: Das können Sie von der Steuer absetzen
  • Versicherte können ihre Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen. Für gesetzlich Versicherte sind die Beiträge zur Krankenpflichtversicherung fast vollständig absetzbar.
  • Privatversicherte können ihre Beiträge für die gesundheitliche Basisabsicherung steuerlich geltend machen. Auch die Pflegepflichtversicherung wirkt sich vollständig steuermindernd aus.
  • Damit Ihre Beiträge berücksichtigt werden, müssen sie vom Versicherer elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden. Dafür hinterlegen Sie nur Ihre Steuer-ID bei Ihrer Versicherung – der Rest läuft automatisch.
  • Wo in der Steuererklärung Sie die Beiträge angeben, hängt davon ab, für wen Sie gezahlt haben. Auch Beiträge für Kinder und Ehe-/Lebenspartner:innen sind absetzbar.
Warum sollte ich meine PKV in der Steuererklärung angeben?

Dadurch reduzieren Sie Ihre Steuerlast. Wer krankenversichert ist, kann den Beitrag für den Grundschutz (Basisabsicherung) absetzen. In der PKV entspricht der Basistarif den Leistungen der GKV. Diese Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung können privat Versicherte nach § 10 EStG vollumfänglich in der Anlage Vorsorgeaufwand absetzen. Juristische Grundlage ist das Bürgerentlastungsgesetz. Geltend machen können Sie Beiträge für sich selbst, Ehe-/eingetragene Lebenspartner:innen und unterhaltsberechtigte Kinder. Auch Zusatzbeiträge oder von der Versicherung nicht übernommene Krankheitskosten können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung angegeben werden – sofern der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Steuerlich absetzbare Höchstbeträge (Stand 2026)
  • Angestellte, Rentner:innen und Beihilfeberechtigte: 1.900 € jährlich
  • Selbstständige und Freiberufliche: 2.800 € jährlich

Diese Höchstbeträge gelten auch für weitere Vorsorgeleistungen (z. B. private Unfallversicherung). Beispiel: Zahlen Sie als Arbeitnehmer:in 1.300 € in die Basisversorgung, können Sie zusätzlich 600 € als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Die maximale Entlastung ist jedoch oft schon mit den Krankenversicherungsbeiträgen ausgeschöpft.

Welche Zahlungen kann ich steuerlich absetzen?

Als Faustregel gilt: Mindestens 80 Prozent der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge werden als steuermindernd anerkannt. Abhängig vom Versicherungsstatus:

  • Gesetzlich Versicherte: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fast vollständig absetzbar, inkl. eventuellem Zusatzbeitrag.
  • Privat Versicherte: Beiträge für die Basisabsicherung absetzbar. Zusatz-/Mehrleistungen über die Basisabsicherung hinaus sind nicht absetzbar.

Mehrleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder besserer Zahnersatz lassen sich nur kompliziert aufteilen. Ob Kosten absetzbar sind, richtet sich nach der jeweiligen Leistung – ein Überblick:

Absetzbare Beitragsbestandteile & Kosten

  • Beiträge zur Basisabsicherung der PKV (Niveau der gesetzlichen KV)
  • Beiträge zur Pflegepflichtversicherung (gesetzlich) bzw. sozialen Pflegekasse (privat versichert)
  • Arzt- und Zahnarztkosten bei zugelassenen Ärztinnen/Ärzten über Festzuschüsse und die Regelversorgung hinaus
  • Krankenkosten, z. B. im Rahmen eines vereinbarten Selbstbehalts
  • Kosten für Brillengläser
  • Zuzahlungen für Medikamente

Nicht absetzbare Mehrleistungen & Kosten

  • Leistungen über das Niveau der gesetzlichen KV hinaus
  • Chefarzt-Behandlungen
  • Einbettzimmer und Zweibettzimmer
  • Hochwertiger Zahnersatz und implantologische Leistungen
  • Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld
  • Kieferorthopädische Leistungen
  • Behandlungen durch einen Heilpraktiker bzw. eine Heilpraktikerin

Bitte beachten Sie: Arztkosten, Krankenkosten sowie die Zuzahlungen für Brillengläser und Medikamente können im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen steuerlich berücksichtigt werden.

Wie werden die steuermindernden Beiträge berechnet?

Die Berechnung richtet sich nach der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO):

  1. Es wird geprüft, ob ein Teil Ihrer Beiträge für Zusatzleistungen über die Grundabsicherung hinaus gezahlt wird (z. B. Einbettzimmer im Krankenhaus).
  2. Enthält Ihr Tarif solche Extras, wird Ihr Beitrag aufgeteilt: Der Versicherer berechnet, wie viel auf die Grundabsicherung entfällt – über einen Faktor aus dem Verhältnis der steuerlich absetzbaren Leistungen zu allen Tarifleistungen.
  3. Den auf die Grundabsicherung entfallenden Teil geben Sie in der Steuererklärung an. Ist der Höchstbetrag (1.900 € für Angestellte bzw. 2.800 € für Selbstständige) noch nicht erreicht, lassen sich ggf. zusätzliche Leistungen als „sonstige Vorsorgeaufwendungen" absetzen.

Wechseln Sie zur Allianz Privaten Krankenversicherung und steigen Sie direkt mit einer attraktiven Beitragsrückerstattung (BRE) ein – ab dem ersten Jahr, in dem Sie privat krankenversichert sind. Ihre leistungsfreie Vorversicherungszeit wird beim Wechsel auf Ihre Staffel der Beitragsrückerstattung angerechnet. Das erhöht Ihren Bonus auf bis zu 30 Prozent Beitragsrückerstattung – bereits im ersten Jahr, in dem Sie keine Rechnungen einreichen. Der Wechselvorteil gilt beim Wechsel von einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung zur Allianz.

Das Bestätigungsformular für die Leistungsfreiheit bei der gesetzlichen und bei der privaten Krankenversicherung erhalten Sie auf Anfrage – wir senden es Ihnen gerne zu.

Wechsel in die private Krankenversicherung kurz erklärt
  • Der Wechsel von der GKV in die PKV ist leichter als gedacht: Angestellte können wechseln, wenn ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
  • Immer mehr Menschen in Deutschland sind privat versichert – die PKV bietet je nach Alter und Tarif oft preiswerte Beiträge, umfangreiche Leistungen und weitere Vorteile.
  • Umgekehrt gilt: Wer als angestellte Person unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, muss unter Umständen in die GKV zurückkehren.
  • Allianz Wechselvorteil: Wer als Neukundin oder Neukunde von einer anderen PKV oder der GKV zur Allianz wechselt, profitiert von einer höheren Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit und dem Allianz BONUS Programm.
Wann ist der Wechsel von GKV zu PKV möglich?

Ob und wann Sie wechseln können, hängt von bestimmten Kriterien ab:

  • Jahreseinkommen: Für Angestellte erst ab einer Einkommensgrenze möglich. 2026 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 77.400 € brutto jährlich.
  • Berufliche Situation: Für Selbstständige ist kein Mindesteinkommen nötig. Die Versicherungspflicht in der GKV endet mit Beginn der hauptberuflichen Selbstständigkeit – dann ist der Wechsel möglich. Sonderregelungen gelten u. a. für Künstler:innen oder beim Abschluss einer PKV für Beamte und Beamtinnen.
  • Gesundheitszustand: Vor dem Wechsel beantworten Sie in der Regel Gesundheitsfragen. Je nach Ergebnis der Gesundheitsprüfung erfolgt Aufnahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung (z. B. bei schweren Erkrankungen).
  • Alter: Erwachsene können sich ab dem 18. Geburtstag eigenständig privat absichern, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Studienbeginn, Selbstständigkeit, Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze). Kinder und Jugendliche unter 18 können über die Eltern abgesichert werden, wenn beide Elternteile privat versichert sind.

Früh vorsorgen mit einem Optionstarif: Sie möchten später in die PKV wechseln, erfüllen aber noch nicht die Voraussetzungen oder sind unentschieden? Mit einem Optionstarif wie Allianz OptionFlexiMed sichern Sie sich – gerade als Studierende, Berufseinsteiger:innen oder Selbstständige – später den einfachen Einstieg in die PKV.

Viele Selbstständige sorgen sich vor hohen PKV-Kosten im Alter. Die gute Nachricht: Weder die Beiträge noch die Leistungen ändern sich mit Eintritt ins Rentenalter. Mit dem 60. Lebensjahr (somit meist vor Rentenbeginn) entfällt zudem der gesetzliche Beitragszuschlag von 10 Prozent (der sogenannte „10-Prozent-Zuschlag"), der starke Beitragssteigerungen im Alter vermeiden soll. Im Rentenalter benötigen Sie keine Krankentagegeldversicherung mehr – diese Beiträge sparen Sie. Zusätzlich können Sie als Rentner:in einen Zuschuss der Rentenversicherung zum PKV-Beitrag beantragen: 8,75 Prozent der Rente, maximal 508,59 Euro monatlich (Stand 2026).

Auch Alterungsrückstellungen helfen, dass die Beiträge nicht allein aufgrund des Älterwerdens steigen. Das sind Ersparnisse, die in der PKV aufgebaut werden, um steigende Gesundheitskosten im Alter abzufedern: Versicherte zahlen in jungen Jahren oft mehr ein, als sie an Leistungen beanspruchen. Je früher der Wechsel in die PKV erfolgt, desto mehr Alterungsrückstellungen werden gebildet. Beitragsanpassungen durch geänderte Leistungsausgaben sind jedoch möglich.

  • Zusätzlich bietet die Allianz mit der garantierten Beitragsentlastung einen attraktiven Zusatzbaustein: Mit dem Tarif MeineBeitragsentlastung reduzieren Sie Ihre PKV-Beiträge im Alter dauerhaft.
Tarife

Die Tarife der PKV für Selbstständige im Vergleich

Wählen Sie zwischen zwei leistungsstarken Tarifen der Allianz Privaten Krankenversicherung: Die Tarifserie MeinGesundheitsschutz bietet Selbstständigen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und viele zusätzliche Extras.

Gleiche Leistungen in beiden Tarifen

Leistung MeinGesundheitsschutz Plus MeinGesundheitsschutz Best
100 % für Heilmittel 100 Prozent der Kosten bis zum Höchstbetrag je Leistung
• Behandlungen und Hausbesuche von Angehörigen staatlich anerkannter Gesundheitsfachberufe. Etwa Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten (z. B. Krankengymnastik, Fango und Massage).
• die Teilnahme an anerkannten Übungsgruppen für Rehabilitationssport und Funktionstraining.
100 % für Psychotherapie Psychotherapien 100 Prozent der Kosten.
Erstattungsfähig sind Kosten von Psychotherapien durch Ärzte, Ärztinnen, nicht-ärztliche Psychotherapeuten, nicht-ärztliche Psychotherapeutinnen nach dem Psychotherapeutengesetz und Heilpraktiker.
Wenn ein Heilpraktiker:in behandelt, fallen diese Behandlungen und verordneten Arzneimittel auch unter den Höchstbetrag (siehe Leistungen bei Heilpraktiker).
100 % für Vorsorge über gesetzliche Programme hinaus Vorsorgeuntersuchungen 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten Kosten für ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, auch über die gesetzlichen Programme hinaus.
Sie können die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen über MeinVorsorgeprogramm geltend machen. Wir erstatten diese dann bis zu den genannten Höchstbeträgen ohne Abzug der Selbstbeteiligung und Sie behalten Ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung.
Bis zu 30 % Beitragsrückerstattung Wenn Sie für ein abgelaufenes Jahr keine Rechnungen einreichen, zahlen wir Ihnen einen Teil Ihrer Beiträge zurück.
Garantiert 10 Prozent und bis zu 20 Prozent zusätzlicher Bonus. Der zusätzliche Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung.
Die Höhe des Bonus sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt werden jährlich neu festgelegt.
30 %, 10 % oder ohne Selbstbeteiligung wählbar Entscheiden Sie sich für die Selbstbeteiligung, die am besten für Sie geeignet ist. Die Selbstbeteiligung ist immer auf einen Maximalbetrag begrenzt.
MeinGesundheitsschutz Plus oder Best 70 = 30 Prozent Selbstbeteiligung (max. 1.500 Euro pro Jahr)
MeinGesundheitsschutz Plus oder Best 90 = 10 Prozent Selbstbeteiligung (max. 500 Euro pro Jahr)
MeinGesundheitsschutz Plus oder Best 100 = ohne Selbstbeteiligung
6 Monate Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug Beitragsbefreiung auch bei Elternzeit, wenn kein Anspruch auf Elterngeld besteht.
Beitragsbefreiung: Geburtsmonat plus weitere 6 Monate
Leistung MeinGesundheitsschutz Plus MeinGesundheitsschutz Best
Alternative Medizin Erstattungsfähig sind anerkannte alternativmedizinische Verfahren, z.B. Akupunktur zur Schmerztherapie, Chirotherapie, Schröpfen. 100 % ohne Hufeland 100 % inklusive Hufeland
Ambulante Arztleistungen Für beide Tarife gilt: direkt zur Fachärztin oder zum Facharzt. 100 %, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte 100 %, über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte
Arzneimittel Medizinisch notwendige Arzneimittel und Verbandmittel: 100 Prozent der Kosten, abzüglich Eigenanteil bis 1.000 Euro im Kalenderjahr, wenn kein Generikum bezogen wird.
Empfängnisverhütende Mittel: 100 Prozent der Kosten
100 % für Generika oder mit 10 € Zuzahlung pro Medikament für Original-Arzneien (max. 1.000 € p. a., danach ohne Zuzahlung) 100 %, 100 € zusätzlich pro Jahr für Arzneien ohne ärztliche Verordnung
Familienleistungen Kinderbetreuungspauschale max. 15 Tage je Kind pro Jahr.
Haushaltshilfe für max. 30 Tage pro Jahr.
Kinderwunsch-Behandlung 100 Prozent der Kostenerstattung. Für folgende Verfahren: Insemination, In-Vitro-Fertilisation oder In-Vitro-Fertilisation mit Intracytoplasmatischer Spermieninjektion. Einmalige Kostenerstattung für Kryo-Konservierung von Ei- oder Samen-Zellen oder Keimzell-Gewebe und dazugehörende ärztliche Leistungen.
Schwangerschaft und Entbindung 100 Prozent der Kosten.
Leistungen für Neugeborene 100 Prozent der Kosten.
50 € täglich für Kinderbetreuung und 50 € täglich für Haushaltshilfe 100 € täglich für Kinderbetreuung und 100 € täglich für Haushaltshilfe, zusätzlich 3.000 € Pauschale bei Hausgeburt
Gesundheitskurse Gesundheitskurse 100 Prozent der Kosten bis zum Höchstbetrag.
Beispiel für erstattungsfähige Gesundheitskurse: Sucht-Prävention, Stress-Bewältigung und Bewegungs-Programme.
Sie können die Kosten für die Kurse über "MeinVorsorgeprogramm" geltend machen.
max. 200 € pro Jahr max. 400 € pro Jahr
Heilpraktiker Erstattungsfähig sind z. B. folgende Anwendungen: Osteopathie, Chiropraktik.
Erstattet werden Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
100 %, max. 1.000 € pro Jahr 100 %, max. 2.000 € pro Jahr
Hilfsmittel • medizinisch-technische Mittel (wie eine Hörhilfe).
• Körper-Ersatzstücke (unter anderem Bein-Prothesen).
• orthopädische Schuhe und Schuheinlagen.
• Krücken, Rollator, Rollstuhl.
• Geräte, um eine Krankheit zu erkennen oder zu behandeln (etwa Blutdruck-Messgerät).
• die Anschaffung und Ausbildung eines Blindenführhunds.
• Spezialbatterien für Hilfsmittel, die nicht allgemein im Haushalt verwendet werden können (etwa für Cochlea-Implantate).
100 % bei Bezug über die Allianz (Kooperationen), ansonsten 80 %; Hörgeräte 1.500 € je Ohr (Knochenverankertes Hörgerät BAHA 3.000 €) 100 %; Hörgeräte 3.000 € je Ohr (Knochenverankertes Hörgerät BAHA 6.000 €)
Impfung Malaria-Prophylaxe und Schutzimpfungen: 100 Prozent der Kosten.
Kostenerstattung für Malaria-Prophylaxe sowie folgende Impfungen (einschließlich des Impfstoffs):
• Schutz-Impfungen nach Empfehlungs-Liste der STIKO am Robert Koch-Institut. Bei den dort genannten Indikations-Impfungen leisten wir auch, wenn die Indikationen nicht vorliegen.
• "MeinVorsorgeprogramm": Sie können die Kosten für Standard- und Indikations-Impfungen nach Empfehlungs-Liste der STIKO über "MeinVorsorgeprogramm" geltend machen.
100 % ohne Reiseimpfungen 100 % inklusive Reiseimpfungen
Krankenhausaufenthalt Allgemeine Krankenhausleistungen, Beleg- und Wahlarzt > 3,5 Satz der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte
Im Krankenhaus können Sie sich anstatt des diensthabenden Arztes bzw. Ärztin für eine Behandlung beim Chefarzt bzw. der Chefärztin oder für die Behandlung bei einem Spezialisten bzw. einer Spezialistin Ihrer Wahl entscheiden. Erstattet werden auch die Kosten für die Unterbringung in einer Privatklinik im tariflichen Umfang.
100 %, Einbett- oder Zweibettzimmer, freie Arztwahl, Chefarzt-/Spezialistenbehandlung 100 %, Einbett- oder Zweibettzimmer inkl. Wunschverlegung in eine Klinik Ihrer Wahl; freie Arztwahl, Chefarzt-/Spezialistenbehandlung
Kur und Reha Reha-Kosten bis zu 150 Prozent vom gesetzlichen Krankenversicherungsniveau.
Reha- und Kur-Leistungen gelten für ambulante und stationäre Aufwendungen.
Reha innerhalb von 36 Monaten; Kur 1.500 € innerhalb von 36 Monaten Reha innerhalb von 36 Monaten; Kur 3.000 € innerhalb von 36 Monaten
Sehhilfe/Brille Kostenerstattung für den Kauf und die Reparatur von Sehhilfen. Zu den Sehhilfen zählen Brillengestelle und -gläser (auch Sonnenbrillen und Bildschirm-Arbeitsplatzbrillen) und Kontaktlinsen.
Zusätzlich werden auch Kosten für Kontaktlinsen-Pflegemittel erstattet.
500 € innerhalb von 36 Monaten 1.000 € innerhalb von 36 Monaten
Sehschärfenkorrektur Kostenerstattung für ambulante refraktive Chirurgie. Das sind operative Sehschärfen-Korrekturen (etwa LASIK, LASEK, Femtolaser, Implantation von Intraokularlinsen). 100 %, maximal 1.500 € pro Auge 100 %
Weltweiter Schutz • Auslandsbehandlungen
• Reisekosten 100 Prozent der Kosten
• Rücktransporte 100 Prozent der Kosten
• Überführung oder Bestattung 100 Prozent der Kosten
Spezieller Allianz Service: Telefonische Erreichbarkeit das ganze Kalenderjahr 24 Stunden pro Tag
bis zu 6 Monate außerhalb der EU, innerhalb unbegrenzt bis zu 12 Monate außerhalb der EU, innerhalb unbegrenzt

Leistungsübersicht der Tarifserie MeinGesundheitsschutz, Stand 2026. Maßgeblich sind die jeweiligen Tarif- und Versicherungsbedingungen.

Zahn

Wählen Sie diese Zahnleistungen dazu

Die Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz sind nicht automatisch enthalten. Sie haben die Wahl zwischen drei Zahn-Bausteinen.

MeinGesundheitsschutz Zahn 75

75 % für hochwertigen Zahnersatz und Kieferorthopädie.

  • In allen Tarifen 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe

MeinGesundheitsschutz Zahn 90

90 % für hochwertigen Zahnersatz und Kieferorthopädie.

  • In allen Tarifen 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe

MeinGesundheitsschutz Zahn 100

100 % für hochwertigen Zahnersatz und Kieferorthopädie.

  • In allen Tarifen 100 % für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe
So geht's

So wechseln Selbstständige in die PKV

Mit dem modularen Aufbau des Tarifs MeinGesundheitsschutz bauen Sie sich Ihren individuellen Schutz Schritt für Schritt selbst zusammen – die Bausteine wählen Sie selbst.

01 Tarif auswählen

Plus oder Best

Wählen Sie zwischen dem leistungsstarken MeinGesundheitsschutz Plus oder dem Premiumpaket MeinGesundheitsschutz Best. Im Premiumpaket erhalten Sie zusätzliche Leistungen und teilweise höhere Erstattungsbeträge.

02 Selbstbeteiligung festlegen

Auf Maximalbetrag begrenzt

  • 70 = 30 % Selbstbeteiligung (max. 1.500 €/Jahr)
  • 90 = 10 % Selbstbeteiligung (max. 500 €/Jahr)
  • 100 = ohne Selbstbeteiligung
03 Zahnschutz ergänzen

Individuell dazu wählbar

  • Zahn 75 = 75 % Kostenerstattung
  • Zahn 90 = 90 % Kostenerstattung
  • Zahn 100 = 100 % Kostenerstattung
04 Gesundheitsfragen beantworten

Ehrlich & sorgfältig

Um Ihren Gesundheitszustand einschätzen zu können, werden konkrete Fragen zu Ihrer Gesundheit und möglichen Vorerkrankungen gestellt. Bitte beantworten Sie diese gewissenhaft – die Agentur Sena steht Ihnen dabei digital und persönlich zur Seite.

Zusatzbausteine

Zusatzoptionen für Selbstständige in der PKV

Ihren Gesundheitsschutz ergänzen Sie individuell. Für Selbstständige sind das Krankentagegeld und die garantierte Beitragsentlastung im Alter besonders wichtig.

Für Selbstständige existenziell: Bei längerer Arbeitsunfähigkeit ersetzt das Krankentagegeld Ihr fehlendes Einkommen – es gibt weder Lohnfortzahlung noch gesetzliches Krankengeld. Sie vereinbaren einen Tagessatz, der zu Ihrem Nettoeinkommen passt, sowie die Karenzzeit (ab welchem Tag gezahlt wird) – steuerfrei und frei verwendbar.

Mit dem Entlastungstarif können Sie Ihre Beiträge im Alter senken – lebenslang und garantiert. Den Zeitpunkt der Entlastung können Sie in der Altersspanne zwischen 60 und 70 Jahren frei wählen.

Was bedeutet Beitragsentlastung in der privaten Krankenversicherung (PKV)?
  • Erklärung: Mit einem Beitragsentlastungs-Tarif leisten Sie schon heute einen wertvollen Beitrag für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter. Die Beitragsentlastung ist ein zusätzlich abschließbarer Tarif zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Mit einem solchen Entlastungstarif können Sie Ihre Beiträge zur PKV im Alter spürbar reduzieren.
  • So funktioniert's: Der Allianz Tarif MeineBeitragsentlastung kann zusammen oder nachträglich mit einem Allianz PKV-Tarif abgeschlossen werden. Sie bezahlen einen Beitrag, der Ihnen inklusive Zinsen später als Beitragssenkung zugutekommt. Die Höhe und den Zeitpunkt der gewünschten Entlastung bestimmen Sie selbst.
  • Vorteile: Sie können Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter dauerhaft senken, um sich zusätzliche finanzielle Freiräume zu schaffen. Die Rahmenbedingungen legen Sie mithilfe flexibler Gestaltungsoptionen während der Ansparphase selbst fest.
  • Für wen sinnvoll: Der Tarif MeineBeitragsentlastung ist für Angestellte, Selbstständige, Freiberufler:innen, Beamtinnen und Beamte sowie Ärztinnen und Ärzte eine sinnvolle Ergänzung zur PKV. Entweder direkt mit dem Abschluss Ihres PKV-Tarifs oder nachträglich. Je früher Sie die Tarifoption abschließen, desto niedriger ist der Beitrag des Entlastungstarifs und desto höher Ihre effektive Beitragsreduzierung.
Wie funktioniert der Beitragsentlastungstarif in der PKV?

Mit einem Beitragsentlastungstarif können Sie Ihre PKV-Beiträge im Alter dauerhaft senken. Das ist sinnvoll, um die finanzielle Belastung später möglichst gering zu halten. Denn mit Eintritt in den Ruhestand sind die finanziellen Möglichkeiten häufig geringer als noch im Erwerbsleben. Der PKV-Beitrag passt sich allerdings nicht automatisch an geringere Einkünfte im Rentenalter an. Er kann durch zunehmende Lebenserwartung und Kostensteigerungen im Gesundheitswesen im Laufe der Zeit steigen. Es lohnt sich daher, bereits in jungen Jahren mit einem Entlastungstarif in die PKV zu investieren.

So funktioniert der Allianz Tarif MeineBeitragsentlastung
  1. 1.Ansparphase: Während der Ansparphase zahlen Sie einen eigenen Beitrag für den Entlastungstarif. Ihre Einzahlungen werden von der Allianz verzinslich angelegt. Je früher Sie beginnen, desto geringer ist Ihr Beitrag und desto höher Ihre effektive Beitragsreduzierung. Die Höhe der gewünschten Entlastung können Sie jederzeit ändern (maximal 200 % Ihres aktuellen PKV-Beitrags).
  2. 2.Entlastungsphase: In der Entlastungsphase zahlen Sie weiterhin den Beitrag für den Entlastungstarif. Gleichzeitig profitieren Sie ab jetzt von der dauerhaften Entlastung Ihres PKV-Beitrags – ein Leben lang. Vorbelegt ist ein Entlastungsbeginn bei 67 Jahren, frei wählbar zwischen 60 und 70 Jahren.

Beitragsverlauf mit Entlastungstarif – die zwei Phasen

Schema: Beitragsentwicklung mit MeineBeitragsentlastung – Ansparphase, Entlastungsbeginn (frei wählbar 60–70 Jahre), Entlastungsphase

Für weitere Informationen: Merkblatt MeineBeitragsentlastung (PDF)

Sie können Ihren Versicherungsschutz bis zu Ihrem 50. Geburtstag dreimal ohne neue Risikoprüfung in einen leistungsstärkeren Tarif der Serie MeinGesundheitsschutz erhöhen. Der Tarif MeineWechseloption kann bis zum 46. Lebensjahr abgeschlossen werden. Dies kann nur zeitgleich mit dem Abschluss eines neuen MeinGesundheitsschutz Plus oder Best Tarifes erfolgen.
Die gesetzliche und private Pflegepflicht deckt im Pflegefall nur einen Teil der Kosten. Mit der Pflegezusatzversicherung schließen Sie die Lücke und sichern sich ein zusätzliches Pflegetagegeld.
Für jeden Tag im Krankenhaus erhalten Sie einen festen Tagessatz – frei verwendbar, etwa für Zuzahlungen oder entgangenes Einkommen. Unabhängig von den tatsächlichen Behandlungskosten.
Für die ganze Familie

Starke Familienleistungen der Allianz PKV für Selbstständige

Diese Leistungen und Möglichkeiten zur Beitragsbefreiung erhalten Sie in den Tarifen MeinGesundheitsschutz Plus und Best.

  • Finanzielle Unterstützung

    Sie erhalten finanzielle Unterstützung in Form einer Kinderbetreuungspauschale, Haushaltshilfe und Entbindungspauschale bei Hausgeburt.

  • Beitragsbefreiung

    Beitragsbefreiung von bis zu sechs Monaten bei Elterngeldbezug bzw. Elternzeit. Zusätzlich ist der Vertrag für Neugeborene in den ersten sechs Monaten (plus Geburtsmonat) beitragsfrei.

  • Ehepartner:in

    Ist Ihr:e Ehepartner:in bereits privatversichert? Dann ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

  • Kinder

    Ihr Kind kann ohne Gesundheitsprüfung privat versichert werden, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens drei Monaten bei der Allianz privat vollversichert ist.

  • Familien-Services

    Nutzen Sie hilfreiche Services für Familien wie Schwangerschaftsbegleitung, Elterncoach, Kinder-Entspannungs-App oder Sprachtherapie online für Kinder.

Leistungen

Starke Vorsorgeleistungen ohne Zuzahlung in der PKV für Selbstständige

Diese Vorsorgeleistungen übernehmen wir ab dem 21. Geburtstag – pro Kalenderjahr, ohne Selbstbeteiligung und ohne Einfluss auf Ihre Beitragsrückerstattung. Die Erstattung ist auf Höchstbeträge begrenzt.

Krebsvorsorge

Allgemeine Krebsvorsorge: Mammographie, Darm, Harnblase, Haut.

Gesundheitskurse

Sucht-Prävention, Stress-Bewältigung und Bewegungsprogramme.

Screenings

Glaukom, Hepatitis B/C, Osteoporose, Chlamydien, Bauchschlagader (Männer).

Check-Up

Herz-Kreislauf-Gefäß, Lunge und Niere.

Impfungen

Standard- und Indikationsimpfungen nach Empfehlungsliste der STIKO.

Zahnprophylaxe

Professionelle Zahnreinigung 130 € (1× p. a.), Kontrolluntersuchung 60 € (2× p. a.).

Vergleich

Die Unterschiede zwischen PKV und GKV für Selbstständige

Die Unterschiede zeigen sich vor allem bei den Leistungen und den Kosten.

Private Krankenversicherung (PKV)

  • LeistungenIndividueller Schutz, lebenslang garantiert.
  • BeiträgeAbhängig von Gesundheitszustand, Alter und Tarif – nicht vom Einkommen.
  • FlexibilitätAuswahl aus verschiedenen Tarifen und Zusatzbausteinen.
  • FamilienversicherungFür jedes Mitglied wird ein eigener Vertrag abgeschlossen.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • LeistungenNicht garantiert, auf das Notwendigste beschränkt.
  • BeiträgeEinkommensabhängig (auch Mieteinnahmen zählen) – bei hohem Einkommen teuer.
  • FlexibilitätKaum Anpassungsmöglichkeiten, nur über Zusatzversicherungen.
  • FamilienversicherungEhepartner:innen und Kinder sind kostenfrei mitversichert.
Ehrlich gesagt

Was Sie wissen müssen

  • Als Selbstständige:r haben Sie keinen Arbeitgeberzuschuss – Sie zahlen den vollen PKV-Beitrag selbst. Das gilt aber auch in der GKV.

  • Krankentagegeld ist separat nötig – ohne diese Police haben Sie bei längerer Krankheit kein Einkommen. Wir beraten beides gemeinsam.

  • Eine Gesundheitsprüfung ist Pflicht. Bei chronischen Erkrankungen sind Zuschläge oder Leistungsausschlüsse möglich.

  • Alle Werte Stand 2026, beispielhafte Monatsbeiträge. Der individuelle Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab.

Wir rechnen mit Ihnen GKV gegen PKV durch und prüfen die richtige Höhe für das Krankentagegeld – ohne Standardpaket.

Häufige Fragen

Alles Wichtige zur PKV für Selbstständige

Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Rufen Sie uns einfach an.

0711 78239633
Ja – Selbstständige zahlen in der GKV den vollen Beitrag selbst, mindestens auf eine fiktive Bemessungsgrundlage. Das wird bei niedrigem realem Einkommen schnell teurer als die PKV. Die PKV-Beiträge sind einkommensunabhängig und durch hohe Selbstbeteiligung weiter reduzierbar.
Mit der Krankentagegeldversicherung der Allianz – sie ist für Selbstständige existenziell, weil es keine Lohnfortzahlung und kein gesetzliches Krankengeld gibt. Sie wählen frei, ab welchem Tag (z. B. ab Tag 8 oder 22) das Tagegeld einsetzt und in welcher Höhe.
Als Selbstständige:r ist der Rückwechsel in die GKV nur über bestimmte Brücken möglich (Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung unter der Versicherungspflichtgrenze, Familienversicherung über Ehepartner:in). Ab dem 55. Lebensjahr ist der Rückwechsel praktisch ausgeschlossen.
Die Selbstbeteiligung senkt den Monatsbeitrag deutlich. Wer selten zum Arzt geht und Rücklagen hat, profitiert von 10 % oder 30 % Selbstbeteiligung. Allianz bietet bis zu 30 % Selbstbeteiligung – wir rechnen mit Ihnen die wirtschaftlich sinnvolle Höhe durch.
Wer aus einer anderen PKV wechselt und dort leistungsfrei war, bekommt die Vorversicherungszeit angerechnet – das senkt die Wartezeit und in manchen Tarifen sofort BONUS-Stufen aktiviert. Für Selbstständige, die ihre PKV schon länger haben, ist das ein wichtiger Wechselvorteil.
Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener PKV-Tarif, den jede private Krankenversicherung anbieten muss. Seine Leistungen entsprechen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung, und der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt. Eine Aufnahme erfolgt ohne Risikozuschläge und ohne Leistungsausschluss. Der Basistarif ist vor allem als Auffangoption gedacht – für die meisten Selbstständigen sind die regulären Tarife MeinGesundheitsschutz Plus oder Best leistungsstärker und oft günstiger.
Ein Wechsel kann sich lohnen, ist aber sorgfältig zu prüfen. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer gehen die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen nur teilweise (im Umfang des Basistarifs) mit – der Rest verbleibt beim alten Anbieter. Oft sinnvoller ist ein interner Tarifwechsel beim bestehenden Versicherer: Dabei bleiben die vollen Alterungsrückstellungen erhalten. Wir vergleichen für Sie beide Wege und rechnen durch, ob und wie sich Beiträge senken lassen.
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