Direktzusage –
Versorgung ohne Grenzen
Bei der Direktzusage – auch Pensionszusage genannt – verspricht Ihr Arbeitgeber die Betriebsrente direkt. Der große Vorteil: Die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. Damit ist sie das Mittel der Wahl für Führungskräfte, Gesellschafter-Geschäftsführer und alle, die eine große Versorgungslücke schließen wollen.
Die fünf bAV-Wege im Vergleich
Jeder Durchführungsweg hat eigene Stärken – Direktzusage ist hervorgehoben.
| Merkmal | Direktversicherung | Direktzusage | U-Kasse | Pensionsfonds | Pensionskasse |
|---|---|---|---|---|---|
| Steuerfrei bis | 8 % BBG | unbegrenzt | unbegrenzt | 8 % BBG | 8 % BBG |
| SV-frei (AN) bis | 4 % BBG | 4 % BBG | 4 % BBG | 4 % BBG | 4 % BBG |
| SV-frei (AG-Anteil) | 4 % BBG | unbegrenzt | unbegrenzt | 4 % BBG | 4 % BBG |
| AG-Pflichtzuschuss | 15 % | – | – | 15 % | 15 % |
| Aktienquote möglich | mittel | mittel | hoch | sehr hoch | mittel |
| Mitnahme bei Wechsel | leicht | komplex | sehr schwer | leicht | leicht |
| Renteneintritt | ab 62 | ab 62 | ab 60/62 | ab 62 | ab 62 |
BBG = Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Werte 2026: 8 % entsprechen 8.112 €, 4 % entsprechen 4.056 € pro Jahr.
Was ist eine Direktzusage?
Bei einer Direktzusage verpflichtet sich Ihr Arbeitgeber, Ihnen im Ruhestand selbst eine Betriebsrente zu zahlen – er ist der Versorgungsträger. Ein externer Versicherer ist dafür nicht zwingend nötig.
Der entscheidende Unterschied zu Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse: Es gibt keine Obergrenze bei der Steuerfreiheit. Arbeitgeber-Beiträge sind unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei, Arbeitnehmer-Beiträge bis 4 % der BBG sozialabgabenfrei.
Damit die Zusage finanziell sicher ist, schließt Ihr Arbeitgeber in der Regel eine Rückdeckungsversicherung bei der Allianz ab. Geht der Arbeitgeber insolvent, übernimmt der gesetzliche Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) die zugesagten Leistungen.
Gerade für Spitzenverdiener und Geschäftsführer ist die Direktzusage attraktiv – wir beraten Sie persönlich, wie sich Boni und Tantiemen steueroptimiert in eine Zusage umwandeln lassen.
In drei Schritten zur Betriebsrente
Ihr Arbeitgeber sagt die Versorgung direkt zu und sichert sie über eine Allianz-Rückdeckung ab – ohne Obergrenze bei der Steuerfreiheit.
1. Arbeitgeber
Sagt Ihnen die Betriebsrente direkt zu – etwa durch Umwandlung von Boni und Tantiemen, unbegrenzt steuerfrei.
2. Allianz-Rückdeckung
Sichert die Zusage über eine Rückdeckungsversicherung ab; der PSV schützt zusätzlich vor Insolvenz.
3. Sie im Ruhestand
Erhalten ab dem 62. Lebensjahr eine lebenslange Rente oder Kapital (mit Fünftelungsregelung).
Beispielrechnung (2026)
Vereinfachtes Beispiel: Wird eine Tantieme von 10.000 € direkt in die Pensionszusage eingebracht, fließt der volle Betrag steuerfrei in die Altersversorgung. Bei sofortiger Barauszahlung blieben bei einem Spitzensteuersatz von 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag nur rund 5.233 € netto. Die genaue Wirkung hängt von Ihrer Steuersituation ab – wir rechnen es gemeinsam durch.
Ist die Direktzusage für Sie sinnvoll?
Sinnvoll für …
Führungskräfte, Spitzenverdiener:innen und Gesellschafter-Geschäftsführer:innen, die hohe Beträge – etwa aus Boni und Tantiemen – steueroptimiert für die Altersversorgung nutzen möchten.
Weniger geeignet für …
Niedrigverdiener:innen und Selbstständige ohne Arbeitgeber. Auch bei häufigem Jobwechsel ist die Direktzusage weniger praktisch, da die Mitnahme komplex ist.
Kombinierbar mit …
einer Direktversicherung für die geförderten Grundbeträge und einer Unterstützungskasse als weiterer unbegrenzt steuerfreier Weg.
Warum eine Direktzusage?
Unbegrenzt steuerfrei
Keine Obergrenze: Arbeitgeber-Beiträge sind unbegrenzt steuer- und sozialabgabenfrei – ideal für hohe Versorgungsziele.
Insolvenzschutz
Über den gesetzlichen Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ist Ihre Zusage auch bei Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert.
Flexible Beiträge
Einmalbeiträge, laufende Beiträge oder die Umwandlung von Boni und Tantiemen – die Zusage lässt sich flexibel gestalten.
Hohe Versorgung
Mit der Allianz-Rückdeckung bauen Sie planbar eine hohe Zusatzrente auf – lebenslang oder als Kapital.
Was Sie wissen müssen
Die Direktzusage lohnt sich vor allem bei höheren Einkommen – für Niedrigverdiener:innen und Selbstständige ohne Arbeitgeber ist sie nicht das passende Instrument.
Bei einem Jobwechsel ist die Mitnahme komplex: Die Zusage muss übertragen oder über eine Abfindung/Übertragung abgewickelt werden – das erfordert sorgfältige Beratung.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer:innen gelten besondere steuerliche Regeln (z. B. zur Angemessenheit und Erdienbarkeit). Die Auszahlung ist – wie bei allen bAV-Wegen – nachgelagert voll steuer- und KV-pflichtig.
Diese Punkte besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen – damit Sie heute eine Entscheidung treffen, die Sie morgen tragen.
Förderung in Anspar- und Auszahlungsphase
Werte 2026 für die Direktzusage – der entscheidende Vorteil ist die unbegrenzte Steuerfreiheit in der Ansparphase.
Ansparphase
- Unbegrenzt steuerfrei – keine prozentuale Obergrenze für Arbeitgeber-Beiträge
- Arbeitgeber-Beiträge unbegrenzt sozialversicherungsfrei
- Arbeitnehmer-Beiträge bis 4.056 € (4 % BBG) sozialabgabenfrei
Auszahlungsphase
- Lebenslange Rente oder Kapital (mit möglicher Fünftelungsregelung bei Einmalauszahlung)
- Leistung ist voll einkommensteuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung)
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; Renteneintritt ab dem 62. Lebensjahr
Wie sich die spätere Belastung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) auswirkt, können Sie bald mit unserem KVdR-Rente Rechner ermitteln.
Alles Wichtige zur Direktzusage
Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Rufen Sie uns einfach an.
0711 78239633Direktzusage –
persönlich & verständlich erklärt
Wir prüfen gemeinsam, wie sich eine Direktzusage für Sie oder Ihre Führungskräfte steueroptimiert gestalten lässt und wie die Allianz-Rückdeckung und der PSV-Schutz greifen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Beratung auf Deutsch, Italienisch, Englisch, Türkisch und Spanisch.
