2026 Rechtsstand 01.01.2026

KVdR-Rechner –
was bleibt von Ihrer Betriebsrente?

Anonym. Ohne Datenerfassung. Mit allen Werten nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026. Berechnen Sie, wie viel Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand auf Ihre Betriebsrente anfällt – je nach Versicherungsstatus.

KVdR-Rechner

Ihre Beitragslast im Ruhestand

Wählen Sie Ihren Versicherungsstatus und tragen Sie Ihre monatlichen Einkünfte ein. Die Beiträge berechnen sich automatisch.

Hinweis: Die Werte sind monatliche Bruttobeträge im Ruhestand. Der Rechner gibt eine erste Orientierung – die verbindliche Festsetzung der Beiträge erfolgt durch Ihre Krankenkasse. Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, BGBl. 2025 II vom 21.11.2025.

Ihre Angaben

Schicht 1 – Basisversorgung

Schicht 2 – Betriebliche & geförderte Vorsorge

Kapitalauszahlung wird auf 120 Monate verteilt: pro Monat beitragspflichtig (10 Jahre).

Schicht 3 – Weitere Einkünfte

Beitragssätze

0 %5 %
05

Pflegeversicherung: (Kinderlosenzuschlag bzw. Abschläge ab dem 2. Kind).

Ihre Beitragslast / Monat

Aufteilung Ihrer Betriebsrente

KV / PV / netto verbleibend (pro Monat)

Status-Vergleich

KV + PV pro Monat – bei gleichen Einkünften

Beitrags-Aufschlüsselung je Einkunftsart

EinkunftsartKV-pflichtigStatus

Anonym

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Aktuell

Alle Werte nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (BGBl. 2025 II), Rechtsstand 01.01.2026.

Persönlich

Bei Fragen sind wir in Leinfelden-Echterdingen für Sie da – auf Deutsch, Italienisch, Englisch, Türkisch und Spanisch.

Hintergrund

Drei Versicherungsstatus – drei Welten

Wie viel von Ihrer Betriebsrente verbeitragt wird, hängt entscheidend davon ab, wie Sie im Ruhestand krankenversichert sind.

Günstigste Option

KVdR-pflichtversichert

Wer in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich krankenversichert war, ist automatisch in der KVdR pflichtversichert. Vorteil: Nur gesetzliche Rente, Betriebsrente und Arbeitseinkommen werden verbeitragt. Private Renten, Mieten und Kapitalerträge bleiben beitragsfrei. Freibetrag auf die bAV: 197,75 €.

Wenn 9/10 verfehlt wurde

Freiwillig gesetzlich versichert

Wer die 9/10-Regelung verfehlt hat, kann sich freiwillig in der GKV versichern – zahlt aber Beiträge auf die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Auch private Renten, Mieten und Kapitalerträge werden beitragspflichtig. Der Unterschied zur KVdR kann mehrere Hundert Euro im Monat ausmachen.

Tarifabhängig

Privat krankenversichert (PKV)

Wer in der PKV ist, zahlt unabhängig vom Einkommen den vereinbarten Tarifbeitrag. Auf die Betriebsrente fallen keine zusätzlichen KV-Beiträge an. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss zum PKV-Beitrag.

Übersicht

Was wird in welchem Status verbeitragt?

Einkunftsart KVdR-Pflicht Freiwillig GKV PKV
Gesetzliche Rente beitragspflichtig beitragspflichtig DRV-Zuschuss
Betriebsrente (bAV) abzgl. 197,75 € voll beitragsfrei
Basis-/Rürup-Rente beitragsfrei voll beitragsfrei
Riester-Rente beitragsfrei voll beitragsfrei
Private Rente beitragsfrei voll beitragsfrei
Mieteinnahmen beitragsfrei voll beitragsfrei
Mini-Prüfer

Sind Sie in der KVdR pflichtversichert?

Die 9/10-Regelung: In der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens müssen Sie zu mindestens 90 % gesetzlich versichert gewesen sein. Dieser Prüfer gibt eine erste, unverbindliche Orientierung.

3 Jahre Pauschale pro Kind

Pflicht, freiwillig oder Familienversicherung

Gesamtdauer Erwerbsleben
Zweite Hälfte (Rahmenfrist)
Anrechenbare GKV-Zeit (inkl. Kinder)
Erforderlich (90 %)
Erreichte Quote

Unverbindliche Orientierung. Die tatsächliche Prüfung der 9/10-Regelung nimmt Ihre Krankenkasse anhand Ihres Versicherungsverlaufs vor.

Kapitalauszahlung

Die 120-Monats-Regel

Eine einmalige Kapitalauszahlung aus der bAV wird für die Beitragsbemessung der Kranken- und Pflegeversicherung auf 120 Monate (10 Jahre) verteilt. Jeden Monat ist 1/120 des Kapitals beitragspflichtig – und zwar auch dann noch, wenn das Kapital längst ausgegeben oder anderweitig angelegt wurde.

Bei KVdR-Pflicht greift der Freibetrag von 197,75 € (gemeinsam mit der laufenden bAV); in der Pflegeversicherung gilt der Freibetrag nicht. Nach Ablauf von 120 Monaten entfällt die Beitragspflicht aus dieser Kapitalauszahlung.

Rechtsgrundlage: § 229 Abs. 1 S. 3 SGB V.

Mythen-Check

Häufige Irrtümer rund um die Betriebsrente

Was Sie über Steuer, KV-Beiträge und Ihren Versicherungsstatus wirklich wissen sollten – jenseits der häufigsten Halbwahrheiten.

Das stimmt nicht – jedenfalls nicht für moderne Verträge. Die alte 12-Jahres-Regel gilt nur für Altverträge vor 2005. Für alle neueren Direktversicherungen gilt die volle nachgelagerte Besteuerung. Die Fünftelregelung kann die Steuerprogression mildern, beseitigt sie aber nicht.
Das stimmt nur teilweise. Wenn Sie in der KVdR pflichtversichert sind, bleibt die Riester-Rente beitragsfrei. Erst wenn Sie freiwillig in der GKV versichert sind, wird sie verbeitragt. Ihr Versicherungsstatus entscheidet.
Richtig ist: Auf die Betriebsrente fallen keine GKV-Beiträge an. Aber Ihr PKV-Beitrag selbst steigt im Alter tendenziell – und ein Rückwechsel in die GKV ist nach dem 55. Lebensjahr praktisch ausgeschlossen. Die Gesamtrechnung ist komplexer.
Das stimmt für die meisten – aber nicht für alle. Wer phasenweise privat versichert war, im Ausland gearbeitet hat oder lange selbstständig war, kann die Quote verfehlen. Gute Nachricht: Pro Kind werden pauschal drei Jahre Versicherungszeit angerechnet, und auch die Familienversicherung zählt. Wir prüfen Ihre Quote vor Rentenbeginn – der Mini-Prüfer oben gibt eine erste Orientierung.
Der gesetzliche Pflichtzuschuss von 15 % ist gut – reicht aber meist nicht aus, um die Versorgungslücke zu schließen. Die meisten Modelle leben davon, dass Sie selbst per Entgeltumwandlung den Hauptteil leisten. Eine reine Arbeitgeber-bAV ohne eigene Beiträge bleibt fast immer zu klein.
Häufige Fragen

Alles Wichtige zur KVdR

Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Rufen Sie uns einfach an.

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Nicht automatisch in jedem Fall. Sie sind pflichtversichert, wenn Sie die 9/10-Regelung erfüllen: In der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens (vom Beginn der ersten Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag) müssen Sie zu mindestens 90 % gesetzlich krankenversichert gewesen sein – als Pflicht-, freiwillig oder familienversichertes Mitglied. Kindererziehung wird pauschal mit 3 Jahren pro Kind angerechnet.
2026 beträgt der Freibetrag in der Krankenversicherung 197,75 € pro Monat (ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße). Nur der Teil Ihrer Betriebsrente, der darüber hinausgeht, ist KV-beitragspflichtig. Wichtig: In der Pflegeversicherung gilt dieser Freibetrag nicht – dort wird die volle Betriebsrente herangezogen.
In der KVdR-Pflicht nicht: Mieteinnahmen, private Renten und Kapitalerträge bleiben beitragsfrei. Anders bei der freiwilligen gesetzlichen Versicherung – hier wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit herangezogen, also auch Mieten und Kapitalerträge. Das ist einer der größten finanziellen Unterschiede zwischen den beiden Status.
Eine einmalige Kapitalauszahlung wird für die Beitragsbemessung auf 120 Monate verteilt: Zehn Jahre lang ist jeweils 1/120 des Betrags beitragspflichtig – unabhängig davon, ob Sie das Geld bereits ausgegeben haben. Bei KVdR-Pflicht greift der Freibetrag von 197,75 € (gemeinsam mit einer laufenden bAV). Rechtsgrundlage ist § 229 Abs. 1 S. 3 SGB V.
In der KVdR werden nur gesetzliche Rente, Betriebsrente und Arbeitseinkommen verbeitragt – private Renten, Mieten und Kapitalerträge bleiben beitragsfrei. Bei der freiwilligen Versicherung zählt dagegen die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Je nach Vermögenssituation kann der KVdR-Status mehrere Hundert Euro im Monat sparen, wie der Status-Vergleich oben zeigt.
Die Krankenkasse betrachtet die zweite Hälfte Ihres Erwerbslebens (Rahmenfrist) und prüft, ob Sie darin zu mindestens 90 % gesetzlich versichert waren. Familienversicherungs- und Kindererziehungszeiten (3 Jahre pro Kind) werden mitgezählt. Unser Mini-Prüfer oben gibt eine erste Orientierung – verbindlich entscheidet Ihre Krankenkasse anhand Ihres Versicherungsverlaufs.
Persönliche Beratung

Ihre Beiträge im Ruhestand –
gemeinsam durchgerechnet

Der Rechner gibt eine erste Orientierung. Im persönlichen Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein – vom Versicherungsstatus über die 9/10-Regelung bis zur optimalen Gestaltung Ihrer Betriebsrente. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Beratung auf Deutsch, Italienisch, Englisch, Türkisch und Spanisch.

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