KVdR-Rechner –
was bleibt von Ihrer Betriebsrente?
Anonym. Ohne Datenerfassung. Mit allen Werten nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026. Berechnen Sie, wie viel Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand auf Ihre Betriebsrente anfällt – je nach Versicherungsstatus.
Ihre Beitragslast im Ruhestand
Wählen Sie Ihren Versicherungsstatus und tragen Sie Ihre monatlichen Einkünfte ein. Die Beiträge berechnen sich automatisch.
Hinweis: Die Werte sind monatliche Bruttobeträge im Ruhestand. Der Rechner gibt eine erste Orientierung – die verbindliche Festsetzung der Beiträge erfolgt durch Ihre Krankenkasse. Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, BGBl. 2025 II vom 21.11.2025.
Ihre Angaben
Schicht 1 – Basisversorgung
Schicht 2 – Betriebliche & geförderte Vorsorge
Kapitalauszahlung wird auf 120 Monate verteilt: pro Monat beitragspflichtig (10 Jahre).
Schicht 3 – Weitere Einkünfte
Beitragssätze
Pflegeversicherung: (Kinderlosenzuschlag bzw. Abschläge ab dem 2. Kind).
Ihre Beitragslast / Monat
Ihr PKV-Beitrag ist tarifabhängig und individuell. Auf Ihre Betriebsrente fallen keine gesetzlichen KV/PV-Beiträge an. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss zu Ihrem PKV-Beitrag.
Aufteilung Ihrer Betriebsrente
KV / PV / netto verbleibend (pro Monat)
Status-Vergleich
KV + PV pro Monat – bei gleichen Einkünften
Beitrags-Aufschlüsselung je Einkunftsart
| Einkunftsart | KV-pflichtig | Status |
|---|---|---|
Anonym
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Aktuell
Alle Werte nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (BGBl. 2025 II), Rechtsstand 01.01.2026.
Persönlich
Bei Fragen sind wir in Leinfelden-Echterdingen für Sie da – auf Deutsch, Italienisch, Englisch, Türkisch und Spanisch.
Drei Versicherungsstatus – drei Welten
Wie viel von Ihrer Betriebsrente verbeitragt wird, hängt entscheidend davon ab, wie Sie im Ruhestand krankenversichert sind.
KVdR-pflichtversichert
Wer in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich krankenversichert war, ist automatisch in der KVdR pflichtversichert. Vorteil: Nur gesetzliche Rente, Betriebsrente und Arbeitseinkommen werden verbeitragt. Private Renten, Mieten und Kapitalerträge bleiben beitragsfrei. Freibetrag auf die bAV: 197,75 €.
Freiwillig gesetzlich versichert
Wer die 9/10-Regelung verfehlt hat, kann sich freiwillig in der GKV versichern – zahlt aber Beiträge auf die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Auch private Renten, Mieten und Kapitalerträge werden beitragspflichtig. Der Unterschied zur KVdR kann mehrere Hundert Euro im Monat ausmachen.
Privat krankenversichert (PKV)
Wer in der PKV ist, zahlt unabhängig vom Einkommen den vereinbarten Tarifbeitrag. Auf die Betriebsrente fallen keine zusätzlichen KV-Beiträge an. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss zum PKV-Beitrag.
Was wird in welchem Status verbeitragt?
| Einkunftsart | KVdR-Pflicht | Freiwillig GKV | PKV |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Rente | beitragspflichtig | beitragspflichtig | DRV-Zuschuss |
| Betriebsrente (bAV) | abzgl. 197,75 € | voll | beitragsfrei |
| Basis-/Rürup-Rente | beitragsfrei | voll | beitragsfrei |
| Riester-Rente | beitragsfrei | voll | beitragsfrei |
| Private Rente | beitragsfrei | voll | beitragsfrei |
| Mieteinnahmen | beitragsfrei | voll | beitragsfrei |
Sind Sie in der KVdR pflichtversichert?
Die 9/10-Regelung: In der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens müssen Sie zu mindestens 90 % gesetzlich versichert gewesen sein. Dieser Prüfer gibt eine erste, unverbindliche Orientierung.
3 Jahre Pauschale pro Kind
Pflicht, freiwillig oder Familienversicherung
Unverbindliche Orientierung. Die tatsächliche Prüfung der 9/10-Regelung nimmt Ihre Krankenkasse anhand Ihres Versicherungsverlaufs vor.
Die 120-Monats-Regel
Eine einmalige Kapitalauszahlung aus der bAV wird für die Beitragsbemessung der Kranken- und Pflegeversicherung auf 120 Monate (10 Jahre) verteilt. Jeden Monat ist 1/120 des Kapitals beitragspflichtig – und zwar auch dann noch, wenn das Kapital längst ausgegeben oder anderweitig angelegt wurde.
Bei KVdR-Pflicht greift der Freibetrag von 197,75 € (gemeinsam mit der laufenden bAV); in der Pflegeversicherung gilt der Freibetrag nicht. Nach Ablauf von 120 Monaten entfällt die Beitragspflicht aus dieser Kapitalauszahlung.
Rechtsgrundlage: § 229 Abs. 1 S. 3 SGB V.
Häufige Irrtümer rund um die Betriebsrente
Was Sie über Steuer, KV-Beiträge und Ihren Versicherungsstatus wirklich wissen sollten – jenseits der häufigsten Halbwahrheiten.
Alles Wichtige zur KVdR
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0711 78239633Ihre Beiträge im Ruhestand –
gemeinsam durchgerechnet
Der Rechner gibt eine erste Orientierung. Im persönlichen Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein – vom Versicherungsstatus über die 9/10-Regelung bis zur optimalen Gestaltung Ihrer Betriebsrente. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Beratung auf Deutsch, Italienisch, Englisch, Türkisch und Spanisch.
