Private Krankenversicherung für Rentner:innen
Wer in der PKV ist und in Rente geht, behält die volle Leistung. Ab 60 entfällt der gesetzliche Beitragszuschlag von 10 %, die Deutsche Rentenversicherung übernimmt 8,75 % des Rentenzahlbetrags als Zuschuss. Mit MeinBeitragsentlastung können Sie schon im Berufsleben vorsorgen.
PKV im Ruhestand – was bleibt, was ändert sich?
Die wichtigste Nachricht: Ihre Leistungen bleiben unverändert. Was Sie als Berufstätige:r vereinbart haben – Einbettzimmer, Chefarzt, Zahnersatz, Heilpraktiker – gilt im Ruhestand weiter. Es gibt keinen Leistungsabbau aufgrund des Alters.
Ab dem 60. Lebensjahr entfällt der gesetzliche Beitragszuschlag von 10 % automatisch – ein erster Entlastungseffekt. Die Deutsche Rentenversicherung beteiligt sich zusätzlich mit 8,75 % Ihres Rentenzahlbetrags (Hälfte des aktuellen GKV-Satzes von 17,5 %).
Im Gegenzug entfällt das Krankentagegeld – Sie kündigen es einfach. Wer im Berufsleben ein Krankenhaustagegeld oder eine Zusatzversicherung dazugenommen hat, kann das selbstverständlich weiterführen.
Wichtigster Beratungsanlass: MeinBeitragsentlastung
Der Zusatzbaustein MeinBeitragsentlastung ist eine der wirkungsvollsten Stellschrauben für stabile Beiträge im Alter: Sie zahlen heute zusätzlich ein, Allianz bildet daraus erhöhte Alterungsrückstellungen, die später Ihren regulären Beitrag senken. Je früher Sie damit beginnen, desto stärker der Effekt. Kombinierbar mit allen Allianz-PKV-Tarifen.
Für viele PKV-Versicherte ist das die zentrale Frage zwischen 40 und 55 – wir beraten Sie zur richtigen Höhe und zum richtigen Zeitpunkt.
Drei Stellschrauben für niedrigere Beiträge
Interner Tarifwechsel
Wechsel in einen günstigeren Allianz-Tarif – Ihre Alterungsrückstellungen wandern mit. Kein Verlust der Anwartschaften.
Selbstbehalt erhöhen
Höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag deutlich – sinnvoll bei gesunder Lebensphase und vorhandenen Rücklagen.
Basis- oder Standardtarif
Der Basistarif entspricht dem GKV-Niveau; der Standardtarif gilt für Bestandskund:innen mit langer PKV-Zeit. Beide gesetzlich gedeckelt.
Was Sie wissen müssen
Der Beitrag bleibt im Alter grundsätzlich bestehen – allerdings federn Alterungsrückstellungen und Beitragsentlastungstarif erheblich ab. Wer früh vorsorgt, profitiert am meisten.
Der Rückwechsel in die GKV ist ab dem 55. Lebensjahr praktisch ausgeschlossen – die richtige Vorsorge im Berufsleben ist entscheidend.
Beitragsentlastungs- und Tarifwechsel-Optionen sind komplex – falsche Entscheidungen können Alterungsrückstellungen kosten. Wir beraten Sie unabhängig zur besten Variante.
Alle Werte Stand 2026, beispielhafte Monatsbeiträge. Der individuelle Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab.
Beratung zur PKV im Ruhestand ist Detailarbeit – und sie beginnt am besten 10 Jahre vor dem Ruhestand.
Alles Wichtige zur PKV im Ruhestand
Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Rufen Sie uns einfach an.
0711 78239633Ihre PKV im Ruhestand –
persönlich & verständlich erklärt
Wir prüfen Beitragsentlastung, Tarifwechsel-Optionen und Ihre persönliche Beitragsstruktur im Alter – damit Sie heute die Weichen für morgen richtig stellen. Innerhalb von 24 Stunden melden wir uns.
Beratung auf Deutsch, Italienisch, Englisch, Türkisch und Spanisch.
