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BStabG · beschlossen 10.07.2026

Gesundheitsreform 2027:
Höhere Beiträge, weniger Leistung

Das BStabG wurde am 10.07.2026 beschlossen. Für gesetzlich Versicherte bedeutet es ab 2027 mehr Eigenanteil bei weniger Leistung. Die Wechselfrist für 2026 ist abgelaufen – für Angestellte gilt 2027 eine deutlich höhere Einkommensgrenze. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie jetzt haben.

Stand: 05.10.2026

Was jetzt gilt
  • Die Wechselfrist für 2026 ist am 30.09.2026 abgelaufen.
  • Angestellte können 2027 weiterhin wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresentgelt über der neuen Grenze von voraussichtlich 84.150 € liegt. Hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler sowie Beamte können unabhängig vom Einkommen wechseln.
  • Wer am 31.12.2026 wegen Überschreitens der Grenze privat versichert ist, behält eine eigene, niedrigere Grenze: 2027 voraussichtlich 80.550 €, jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.

Sie möchten zum Jahreswechsel wechseln? Unser Kündigungsassistent berechnet Ihre Fristen und erstellt das Kündigungsschreiben.

Vorläufige Rechengrößen 2027, Stand 28.09.2026. Die endgültigen Werte werden per Verordnung festgelegt.

Was wann kommt

Der Fahrplan der Reform

Die Änderungen treten gestaffelt in Kraft. Ein Überblick, was in welchem Jahr auf gesetzlich Versicherte zukommt.

01.01.2027

JAEG- und BBG-Sonderanhebung, Zahnersatz-Kürzung, Homöopathie-Aus, höhere Zuzahlungen.

01.01.2028

Beitragszuschlag für familienversicherte Ehe- und Lebenspartner, verpflichtende Zweitmeinung (Hüftgelenkersatz, Wirbelsäule).

Juli 2028

Teilkrankschreibung und teilweises Krankengeld.

2029

Zweitmeinung bei Gallenblasen- und Gebärmutterentfernung.

2030

Zweitmeinung bei Mandelentfernung und Schulter-Arthroskopie.

Ihre zwei Wege

Was Sie jetzt tun können

Ob Sie wechseln oder gesetzlich versichert bleiben – für beide Wege gibt es eine passende Lösung. Wir zeigen Ihnen, welche.

Sie sind freiwillig gesetzlich versichert?

Dann lohnt sich der Blick auf die private Krankenversicherung – als Angestellte:r ist ein Wechsel auch 2027 möglich, wenn Ihr Einkommen über der neuen Grenze liegt. Hauptberuflich Selbstständige und Beamte können unabhängig vom Einkommen wechseln.

  • JAEG 2026: 77.400 €/Jahr ➜ 2027 voraussichtlich 84.150 €/Jahr (vorläufiger Wert, Stand 28.09.2026).
  • Der GKV-Höchstbeitrag inklusive Pflegeversicherung steigt von rund 1.261 € auf voraussichtlich rund 1.403 € im Monat (ohne Kinder) bzw. rund 1.345 € im Monat (mit einem Kind). Der Anstieg kommt von der höheren Beitragsbemessungsgrenze und – laut Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz – vom höheren Pflegebeitrag für Kinderlose (4,5 % statt 4,2 %).
    Bezogen allein auf die Krankenversicherung ohne Pflege: 1.017,18 €, 2027 voraussichtlich rund 1.116 €. Der Wert inkl. Pflege ist für Kinderlose berechnet.
    Grundlage der Werte 2027: Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 76.500 €/Jahr (6.375 €/Monat), Pflegeversicherung 76.500 €/Jahr (6.375 €/Monat, laut Kabinettsentwurf wie in der Krankenversicherung), GKV-Beitrag 17,5 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,9 %), SPV-Beitrag 4,5 % ohne Kinder bzw. 3,6 % mit einem Kind (Kabinettsentwurf PNOG vom 30.09.2026). Quelle 2027: Vorläufige Rechengrößen 2027, Stand 28.09.2026.
  • Zum Vergleich: In der privaten Krankenversicherung der Allianz zahlt ein kinderloser Angestellter mit 30 Jahren und 80.000 € Bruttojahreseinkommen 781,24 € im Monat – inklusive Pflegepflichtversicherung.
    Zusammensetzung: Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 90 und Zahn 90 598,39 €, Pflegepflichtversicherung 63,81 €, Krankentagegeld ab dem 43. Tag mit 160 € täglich 59,20 €, gesetzlicher Zuschlag zur Beitragsstabilität im Alter 59,84 €. Selbstbeteiligung 10 %, maximal 500 € pro Jahr. Stand 2026. Quelle: Allianz, Kostenvergleich PKV und GKV.

Sie bleiben in der gesetzlichen Krankenkasse?

Dann fangen Zusatzversicherungen genau die Lücken auf, die ab 2027 größer werden.

  • Zahnersatz: Die Kasse zahlt ab 2027 nur noch 50 statt 60 %. Allianz MeinZahnschutz 75 / 90 / 100 fängt die Kürzung auf. Zur Zahnzusatzversicherung
  • Homöopathie entfällt komplett. Allianz Ambulant Plus / Ambulant Best beteiligen sich an Heilpraktikerbehandlungen und -verordnungen; Alternativmedizin nur in Best. Zur ambulanten Zusatzversicherung
  • Krankenhaus: Die Zuzahlung steigt ab 2027 auf 15 € pro Tag. MeinKrankenhausschutz Best erstattet die gesetzliche Zuzahlung je Krankenhaustag. Zur Krankenhauszusatzversicherung
Im Detail

Das ändert sich im Detail

Die Werte für 2027 sind vorläufig (Rechengrößen 2027, Stand 28.09.2026) und beruhen auf dem am 10.07.2026 beschlossenen BStabG. Die endgültigen Rechengrößen werden per Verordnung festgelegt.

  • JAEG und BBG steigen 2027 außerordentlich und dauerhaft um zusätzlich 3.600 €/Jahr (300 €/Monat) – zusätzlich zur regulären Lohnanpassung.
  • Beitragsbemessungsgrenze: 69.750 €/Jahr (5.812,50 €/Monat), 2027 voraussichtlich 76.500 €/Jahr (6.375 €/Monat). BBG Pflegeversicherung 2027 voraussichtlich 6.375 €/Monat (laut Kabinettsentwurf PNOG vom 30.09.2026 wie in der Krankenversicherung).
  • Höchstbeitrag Krankenversicherung ohne Pflege: aktuell 1.017,18 €/Monat, 2027 voraussichtlich rund 1.116 €/Monat (vorläufig, Stand 28.09.2026).
  • Krankenkassen müssen über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags künftig nicht mehr vorab informieren – Beitragssteigerungen können unbemerkt bleiben.
  • Regelversorgung: 60 % → 50 %.
  • Mit Bonusheft, 5 Jahre lückenlos: 70 % → 60 %.
  • Mit Bonusheft, 10 Jahre lückenlos: 75 % → 65 %.
  • Die Härtefallregelung für geringe Einkommen bleibt bestehen (volle Erstattung der Regelversorgung).

Der Zuzahlungssatz bleibt bei 10 %. Erhöht werden Mindest- und Höchstzuzahlung: von bisher 5,00–10,00 € auf künftig 7,50–15,00 € je Packung.

Wer regelmäßig mehrere günstige Präparate benötigt, zahlt pro Packung künftig mindestens 7,50 statt 5,00 Euro – bei teuren Medikamenten bleibt es beim Höchstbetrag, der von 10 auf 15 Euro steigt.

  • Krankenhaus: 10 € → 15 € pro Kalendertag.
  • Heilmittel (Physio-, Ergo-, Logotherapie): 10 € → 15 € je Verordnung, zusätzlich unverändert 10 % der Kosten.
  • Hilfsmittel zum Verbrauch: weiterhin 10 %, Höchstbetrag 10 € → 15 €.
  • Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie entsprechende Satzungsleistungen (z. B. Erstattung von Cannabisblüten) entfallen – Krankenkassen dürfen sie nicht mehr erstatten.
  • Die Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen bleibt erhalten.

Ab 01.01.2028 wird die beitragsfreie Familienversicherung begrenzt auf Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, mit Kindern mit Behinderung oder mit zu pflegenden Angehörigen. In allen anderen Fällen fällt ein Beitragszuschlag von 2,5 % vom Einkommen des Hauptversicherten an, allein von ihm zu tragen, ohne Arbeitgeberbeteiligung.

Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt vollumfänglich erhalten.

Ausnahmen im Detail:

  • Kind unter 12 Jahren im Haushalt
  • behindertes Kind im Haushalt
  • Pflege eines Angehörigen ab Pflegegrad 2
  • Pflegezeit
  • Alter 67+
  • eigener Pflegegrad 3+
  • volle Erwerbsminderungsrente
  • Grad der Behinderung ab 60

Hinweis: Laut Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026 ist ab 01.01.2028 ein Beitragszuschlag von 0,52 % für in der Pflegeversicherung mitversicherte Ehe- und Lebenspartner vorgesehen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Mehr zur geplanten Pflegereform: Pflegereform 2027.

Das anlasslose Hautkrebsscreening alle zwei Jahre soll entfallen. Der Gemeinsame Bundesausschuss überprüft die Richtlinie bis Ende 2027 und soll dabei ein risikobasiertes Screening prüfen.

  • Teilkrankschreibung ab Juli 2028: 25, 50 oder 75 % der Arbeitszeit, mit Zustimmung des Arbeitgebers, teilweises Krankengeld nach Ende der Entgeltfortzahlung.
  • Kein Krankengeld mehr bei Altersteilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente.
  • Psychotherapie: Vergütungen werden überwiegend in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt.
Wichtig zu wissen

Zwei Punkte, die kaum jemand kennt

Gerade beim Bestandsschutz und beim Befreiungsrecht entscheidet der Stichtag 31.12.2026 über bares Geld. Was das für Sie bedeutet.

Bestandsschutz

Wer am 31.12.2026 wegen Überschreitens der JAEG krankenversicherungsfrei und bei einem PKV-Unternehmen substitutiv versichert ist, für den gilt die JAEG ohne die außerordentliche Erhöhung von 3.600 €. Diese Bestandsschutzgrenze wird künftig ebenfalls jährlich an die Lohnentwicklung angepasst und gilt auch bei einem Arbeitgeberwechsel.

Kein Befreiungsrecht

Ein Befreiungsrecht wegen der außerordentlichen Anhebung zum 01.01.2027 wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ohne substitutive PKV am 31.12.2026 können sich nicht befreien lassen.

Häufige Fragen

Alles Wichtige zur Gesundheitsreform 2027

Weitere Fragen? Rufen Sie uns einfach an.

0711 78239633
Die Frist für einen Wechsel noch in 2026 ist mit dem 30.09.2026 abgelaufen. Für Angestellte ist ein Wechsel 2027 möglich, wenn ihr regelmäßiges Jahresentgelt über der dann geltenden Grenze liegt (voraussichtlich 84.150 €). Hauptberuflich Selbstständige und Beamte können unabhängig vom Einkommen wechseln. Die Kündigung wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats. Wir prüfen gern, ab wann es bei Ihnen passt.
Teilweise. Der Prozentsatz bleibt bei 10 %, Mindest- und Höchstbetrag steigen jeweils um 50 %: von bisher 5,00–10,00 € auf künftig 7,50–15,00 € je Packung. Wer mehrere günstige Präparate benötigt, zahlt pro Packung künftig mindestens 7,50 statt 5,00 Euro; bei teuren Medikamenten steigt der Höchstbetrag von 10 auf 15 Euro.
Ab dem 01.01.2028 (nicht bereits 2027) wird die beitragsfreie Familienversicherung begrenzt auf Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, mit Kindern mit Behinderung oder mit zu pflegenden Angehörigen. In allen anderen Fällen fällt ein Beitragszuschlag von 2,5 % vom Einkommen des Hauptversicherten an, allein von ihm zu tragen, ohne Arbeitgeberbeteiligung. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt vollumfänglich erhalten.
Das anlasslose Hautkrebsscreening alle zwei Jahre soll entfallen. Der Gemeinsame Bundesausschuss überprüft die Richtlinie bis Ende 2027 und soll dabei ein risikobasiertes Screening prüfen.
Nein. Ein Befreiungsrecht wegen der außerordentlichen Anhebung zum 01.01.2027 wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ohne substitutive private Krankenversicherung am 31.12.2026 können sich nicht befreien lassen.
Nein. Die Werte für 2027 auf dieser Seite beruhen auf den vorläufigen Rechengrößen mit Stand 28.09.2026. Die endgültigen Rechengrößen der Sozialversicherung werden per Verordnung festgelegt, voraussichtlich im November oder Dezember 2026.
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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, beschlossen am 10.07.2026. Die genannten Werte für 2027 sind vorläufig (Vorläufige Rechengrößen 2027, Stand 28.09.2026; Pflegewerte laut Kabinettsentwurf PNOG vom 30.09.2026); die endgültigen Rechengrößen der Sozialversicherung werden per Verordnung festgelegt. Beitragsbeispiel Allianz MeinGesundheitsschutz Plus 90 und Zahn 90: Eintrittsalter 30, unverbindliches Beispiel, inklusive Pflegepflichtversicherung. Der Höchstbeitrag GKV/Pflege ist für Kinderlose berechnet.